23. Juli 2014

Montranus Medienfonds – Geschädigte sollten Widerrufsrecht prüfen

Montranus Medienfonds – Geschädigte sollten ihr Widerrufsrecht prüfen lassen

In Ergänzung zu unserem Artikel vom 21.02.2014 möchten wir betroffene Anleger auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München, Urt. v. 17.01.2012, Az.: 5 U 2167/11, aufmerksam machen.

Bereits im Tatbestand heißt es:

„Der Kläger beteiligte sich mit einer Einlage von insgesamt 25.000 zuzüglich Agio in Höhe von 133 an der MONTRANUS Zweite ... KG... (fortan: Fonds). Wie vertraglich vorgesehen, zahlte der Kläger auf seine Beteiligung 13.300 zuzüglich des Agio, insgesamt also 13.433 aus eigenen Mitteln an die Fondsgesellschaft. Den restlichen Anteil in Höhe von 11.700 finanzierte der Kläger über ein Darlehen bei der Beklagten.“ (OLG München Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11 -)

Der klagende Anleger ging in diesem Fall wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vor Gericht und verlangte die Rückabwicklung gegenüber der Darlehensgeberin.

Das OLG München gab dem Kläger Recht und verurteilte die beklagte Bank zur Rückzahlung aller Darlehensleistungen (Zins und Tilgungsleistungen) sowie zur Zahlung der durch den Kläger erbrachten Eigenkapitaleinlage. Im Gegenzug musste der Kläger lediglich seine Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft an die Beklagte abtreten.

Das Oberlandesgericht ließ bei seiner Urteilsbegründung auch keine Zweifel übrig:

„Der klägerseits erklärte Widerruf des Darlehens ist wirksam. […]

Zutreffend hat das Landgericht dahin erkannt, dass der Kläger bei Abschluss des entgeltlichen Darlehensvertrages als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gehandelt hat, dass ihm daher ein Widerrufsrecht nach §§495, 491 BGB zusteht, und dass die zweiwöchige Widerrufsfrist gemäß §355 Abs. 1 BGB gemäß §355 Abs. 3 Satz 3 BGB noch nicht angelaufen war.“ (OLG München Urt. v. 17.01.2012 - 5 U 2167/11 -)

Die Chancen für Geschädigte ihr Anlagekapital zurückzuerhalten sind somit aussichtsreich. Wir beraten Sie gerne, kontaktieren Sie uns.

Anlegern der Montranus Medienfonds empfehlen wir auch diesen Artikel:

Darlehensablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung – Das ewige Widerrufsrecht vom 11.02.2014!

 

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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