Mord im Strafrecht: Was bedeutet der Begriff und welche Merkmale gibt es?
Im deutschen Strafrecht ist die Tötung eines Menschen eine besonders schwerwiegende Straftat. Doch nicht jede Tötung wird als Mord eingestuft. Um zu verstehen, was Mord im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) bedeutet und welche Merkmale ihn von anderen Tötungsdelikten, wie Totschlag abgrenzen, werfen wir einen genaueren Blick auf die gesetzlichen Bestimmungen und die entsprechenden Strafmaßregelungen.
Was ist Mord nach deutschem Recht?
Gemäß § 211 StGB wird Mord als vorsätzliche Tötung eines Menschen beschrieben, die jedoch mit besonders verwerflichen und erschwerenden Merkmalen verbunden ist. Ein Mord liegt also nicht einfach vor, wenn jemand einen anderen Menschen tötet – die Tötung muss unter bestimmten, besonders gravierenden Umständen erfolgen.
Die Strafe für Mord ist in Deutschland besonders hart: Wer eines der im Gesetz genannten Mordmerkmale erfüllt, wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft. In Ausnahmefällen kann das Gericht auch eine andere Strafe aussprechen, etwa eine Haftstrafe von weniger als lebenslang, aber dies bleibt in der Praxis eher selten.
Die Mordmerkmale: Was unterscheidet Mord von anderen Tötungsdelikten?
Der entscheidende Unterschied zwischen Mord und anderen Formen der Tötung, wie dem Totschlag, liegt in den sogenannten Mordmerkmalen. Diese erschweren die Tötung aus Sicht des Gesetzgebers und machen sie besonders verwerflich. Um als Mörder verurteilt zu werden, muss der Täter einen oder mehrere dieser Merkmale erfüllen:
- Mordlust: Die Tötung wird aus reiner Freude am Töten begangen. Der Täter empfindet Lust daran, einem anderen Menschen das Leben zu nehmen, ohne dass ein anderer spezifischer Grund vorliegt.
- Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs: Hier wird die Tötung im Zusammenhang mit einem sexuellen Übergriff oder sexuellen Motiven begangen, etwa im Rahmen eines Sexualverbrechens.
- Aus Habgier: Der Täter tötet, um sich einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu verschaffen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn jemand aus Geldgier den Tod eines anderen Menschen herbeiführt, um an dessen Vermögen zu kommen.
- Aus sonst niedrigem Beweggrund: Ein niedriger Beweggrund ist ein besonders verwerflicher Grund, der die Tötung aus moralischer Sicht besonders abscheulich macht. Beispiele hierfür wären Rache, Eifersucht oder Hass.
- Heimtückisch: Bei dieser Variante wird das Opfer in einer Situation überrascht, in der es sich nicht wehren kann – etwa durch einen Hinterhalt. Hier spielt die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers eine entscheidende Rolle.
- Grausam: Wird das Opfer in besonders brutaler Weise getötet, etwa durch quälende, besonders schmerzhafte Methoden. Dies umfasst also Tötungen, die mit "unnötiger" Grausamkeit verbunden sind.
- Mit gemeingefährlichen Mitteln: Diese Tötung erfolgt durch den Einsatz von Mitteln, die eine Gefahr für viele Menschen darstellen können, etwa eine Explosion oder ein Brand, bei dem auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen könnten.
Wie unterscheidet sich Mord vom Totschlag?
Im deutschen Strafrecht gibt es eine klare Trennung zwischen Mord und Totschlag. Beide Delikte beinhalten die Tötung eines Menschen, jedoch ist der Totschlag weniger schwerwiegend als Mord.
- Totschlag (§ 212 StGB) liegt vor, wenn jemand vorsätzlich einen anderen Menschen tötet, aber ohne die oben genannten Mordmerkmale. In solchen Fällen wird die Tat als weniger verwerflich angesehen, sodass die Strafe nicht so hart ausfällt wie bei Mord. Der Totschläger kann mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden, was deutlich milder ist, als die lebenslange Freiheitsstrafe beim Mord.
Strafmaß bei Mord: Lebenslange Freiheitsstrafe
Das deutsche Strafrecht sieht für Mord eine besonders harte Strafe vor: lebenslange Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass der Täter in der Regel für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleibt. In Ausnahmefällen kann das Gericht eine „besondere Schwere der Schuld“ feststellen, was dazu führen kann, dass der Täter keine Möglichkeit auf vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren erhält.
Obwohl die Strafe für Mord also äußerst schwerwiegend ist, gibt es auch bei der Strafzumessung Raum für gewisse Nuancen. In der Praxis können sich auch mildernde Umstände ergeben, etwa wenn der Täter in starkem emotionalen Ausnahmezustand handelte, was jedoch nur selten zu einer Abmilderung der Strafe führt.
Fazit
Mord ist eine der schwersten Straftaten im deutschen Strafrecht und wird mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet. Die Besonderheit des Mordes liegt in den spezifischen Mordmerkmalen, die die Tat aus Sicht des Gesetzgebers besonders verwerflich machen. Wer aus Mordlust, aus niedrigen Beweggründen oder mit grausamen Mitteln tötet, wird als Mörder verurteilt. Im Gegensatz dazu wird Totschlag als weniger schwerwiegendes Delikt eingestuft, da hier die besonders erschwerenden Umstände fehlen. Die Abgrenzung zum Mord ist daher nicht der Vorsatz, wie es fälschlicherweise immer wieder angenommen wird.
Das deutsche Strafrecht macht also eine klare Unterscheidung zwischen verschiedenen Formen der Tötung, wobei Mord als besonders schwerwiegendes Verbrechen gilt, das eine harte Bestrafung nach sich zieht.
Clara von Blumenthal
Angestellte Rechtsanwältin
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