21. Dezember 2021

Muss nach jedem Verkehrsunfall die Polizei gerufen werden?

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen PKW steigt stetig an. Fast jeder ist auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen. Ob die Fahrt zur Arbeit, in den Urlaub oder um mal eben schnell Einkaufen oder zu Freunden zu fahren, kaum einer möchte auf sein Fahrzeug verzichten. Damit steigt die Gefahr, selbst einmal Opfer eines Verkehrsunfalles zu werden. Doch wie verhalte ich mich, wenn ich in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde oder ihn sogar selbst verursacht habe? Muss bei einem Unfall immer die Polizei verständigt werden?

Empfehlung vom Anwalt

Grundsätzlich ist es immer ratsam, die Polizei nach einem Unfall zu kontaktieren. Diese erstellt einen Unfallbericht, mit dem der Unfallhergang rekonstruiert und oft die spätere Schadensregulierung und Schuldfrage geklärt werden kann. Sobald Personen verletzt oder große Sachschäden entstanden sind, besteht sogar die Pflicht, nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Doch wie verhält es sich bei Bagatellschäden?

Bei Bagatellschäden muss zwar nicht zwingend die Polizei gerufen werden, wir raten aber aus folgenden Gründen grundsätzlich dazu, es immer zu tun.

Auch bei Kleinigkeiten

Um einen Bagatellschaden handelt es sich, wenn lediglich ein geringer Sachschaden eingetreten ist. Entscheidend ist, dass sich die Kosten für die Beseitigung des Schadens in Grenzen halten. Hiervon sollte man bei einer Größenordnung in Höhe von max. 700 € ausgehen. Von einer Bagatelle kann normalerweise nur bei oberflächlichen Lackschäden gesprochen werden, also Schäden, bei denen nur der Lack verletzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2007 – Az.: VIII ZR 330/06). Oftmals ist es aber so, dass ein Laie kaum die Schadenshöhe einschätzen kann. Selbst kleinere Reparaturen können sehr schnell teuer werden. Wichtig ist bei einem Bagatellschaden, dass dieser mittels Fotos dokumentiert wird. Sollte man sich mit den übrigen Beteiligten nicht über den Unfallhergang vollständig und schriftlich festgehalten einigen können, oder das gegnerische Fahrzeug mit einem Kennzeichen außerhalb der EU versehen sein und der Fahrer über keinen Nachweis über eine Versicherung verfügen, ist es ratsam, auch bei einem Bagatellschaden die Polizei zu rufen.

Wichtig ist zu wissen, dass bei einem Bagatellschaden alle relevanten Versicherungen über den Unfall in Kenntnis gesetzt werden sollten. Hierzu zählen KFZ-Haftpflichtversicherungen, eventuell Kasko- oder auch die Rechtsschutzversicherung. In der Regel muss dieses innerhalb von einer Woche geschehen. Außerdem ist es ratsam, dass die Unfallbeteiligten den Sachverhalt gemeinsam in einem Unfallprotokoll festhalten. Hierzu gibt es entsprechende Formulare, die in jedem Fahrzeug immer mitgeführt werden sollten. Es sollte sich hier nicht auf bloße mündliche Zusagen des Unfallgegners verlassen werden, sondern Sachverhalt und Haftung sollten immer schriftlich dokumentiert sein.

Kostenlose Erstberatung nutzen

Schließlich ist festzuhalten, dass Sie bei Bagatellschäden am besten immer die Polizei rufen sollten, damit Ihnen später keine Nachteile bei der Geltendmachung und Durchsetzung des Schadens entstehen. Wenn auch Sie bei einem Verkehrsunfall einen Schaden erlitten haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.

Übrigens: Als Unfallopfer ist der Anwalt für Sie kostenlos! Die Kosten erstattet die Versicherung de Unfallverursachers. Darum kümmern wir uns automatisch!

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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