02. März 2020

Musterfeststellungsklage gegen VW: jetzt nun doch ein Vergleich

Etwas überraschend kam nun doch relativ zügig ein Vergleich bei der Musterfeststellungsklage zustande. Nachdem VW im Februar bekanntgegeben hatte, dass die Verhandlungen wegen zu hoher Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gescheitert seien, kam es nun doch noch zu einer Einigung. VW und die Verbraucherzentrale haben sich darauf geeinigt, dass VW eine Einmalzahlung an die anspruchsberechtigten Teilnehmer der Musterfeststellungsklage zahlt und die Verbraucherzentrale dafür die Klage zurücknimmt, wodurch das Verfahren beendet wird.

VW bezahlt im Rahmen des Vergleichs einen Betrag zwischen 1.350 und 6.257 Euro an die betroffenen Fahrzeugeigentümer. Die genaue Höhe der Zahlung hängt von dem jeweiligen Fahrzeugtyp und -alter ab. Über den individuell angebotenen Betrag wird VW die Betroffenen ab dem 20.03.2020 informieren.

Doch nicht alle, die sich der Klage angeschlossen haben, erhalten ein entsprechendes Angebot von VW. Nicht von dem Vergleich umfasst sind insbesondere Personen, die ihr Fahrzeug nach dem 31.12.2015 gekauft haben oder die beim Kauf des Fahrzeuges einen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hatten.

Diese Handlungsmöglichkeiten haben Sie

Wenn Sie zu den etwa 260.000 Personen gehören, die eine Einmalzahlung angeboten bekommen, müssen Sie sich bis zum 20.04.2020 entscheiden, ob Sie die Einmalzahlung annehmen möchten. Wenn Sie bis dahin der Ihnen angebotenen Vergleichssumme nicht zustimmen, können Sie innerhalb von sechs Monaten noch individuell gegen VW vorgehen und so möglicherweise höhere Ansprüche oder auch eine Rückgabe des Fahrzeuges durchsetzen.

Auch wenn Sie kein Vergleichsangebot von VW bekommen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche weiter gerichtlich zu verfolgen. Zwar endet auch für Sie in diesem Falle die Musterfeststellungsklage, Sie können jedoch ebenfalls binnen eines halben Jahres eigenständig gegen VW vorgehen.

Fachkundige, individuelle Beratung einholen

Bevor Sie sich entscheiden, ist es in jedem Falle ratsam, sich anwaltliche Beratung einzuholen. Unabhängig davon, ob Sie ein Vergleichsangebot erhalten oder ob Sie nicht berücksichtigt werden, ist es sinnvoll prüfen zu lassen, ob ein eigenständiges Vorgehen gegen VW erfolgsversprechend ist.

Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche Verfahren gegen VW im Zusammenhang mit dem Abgasskandal erfolgreich abgeschlossen und verfügt über große Erfahrung in diesem Bereich.

Gerne beraten wir auch Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und erörtern mit Ihnen gemeinsam, welches der beste Weg für Sie ist. Vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin für eine kostenlose Erstberatung bei uns.

von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4/5 Sterne (7 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen