30. September 2019

Musterfeststellungsklage gegen VW: laut OLG Braunschweig zulässig aber mit fraglichen Erfolgsaussichten

Am heutigen Tag, dem 30.09.2019, hat vor dem OLG Braunschweig die Verhandlung zur Musterfeststellungsklage im VW-Abgasskandal begonnen. Etwa 470.000 Kunden, deren Fahrzeuge vom sogenannten Abgasskandal betroffen sind, haben sich angemeldet.

Diese erhielten heute bereits einen ersten, jedoch nicht unerwarteten Dämpfer: Der vorsitzende Richter erklärte zwar, dass er die Klage für zulässig halte, ließ jedoch durchscheinen, dass ihn die juristische Argumentation anderer Oberlandesgerichte, welche in den letzten Monaten in Einzelverfahren verstärkt zugunsten der VW-Kunden entschieden hatten, nicht zu 100 % überzeuge.

Zentral sei in den Augen des Richters die Frage, ob den Besitzern von betroffenen Fahrzeugen wirklich ein Schaden entstanden sei, da die Fahrzeuge weiter genutzt wurden und man einen Wertverfall der betroffenen Fahrzeuge erst deutlich nach dem Herbst 2015, als der Skandal bekannt wurde, hätte feststellen können. Dann nämlich, als die ersten Diesel-Fahrverbote drohten.

Leider bestätigt sich hier die Befürchtung vieler Juristen und auch unserer Kanzlei. Denn auch in den geführten Einzelverfahren hat sich bisher herausgestellt, dass sich die Gerichte in Braunschweig mit einer besonders großzügigen Rechtsprechung im Sinne der Volkswagen AG hervortun, während in den meisten anderen Gerichten regelmäßig zugunsten der Kunden entschieden wurde.

Heimvorteil für VW

Während man in Einzelverfahren für gewöhnlich am eigenen Wohnort klagen kann, da maßgeblich ist, wo sich das Fahrzeug nach dem Kauf aufhalten sollte, musste die Musterfeststellungsklage am Gerichtssitz der Volkswagen AG erhoben werden.

Dies war auch der Grund, warum eine Vielzahl von Juristen vor der Teilnahme an dieser Klage gewarnt und zur Einzelklage geraten haben. Des Weiteren ist von einer langen Verfahrensdauer auszugehen und Volkswagen hat bereits angekündigt, sich einen Vergleich in dieser Musterfeststellungsklage nicht vorstellen zu können.

VW-Kunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, können sich noch bis heute um 00.00 Uhr abmelden und eine Einzelklage anstreben. Gerade bei Bestehen einer eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung ist, nach dem heutigen Prozessauftakt, dazu dringend zu raten.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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