17. Februar 2020

Musterfeststellungsklage: Verhandlungen zwischen VW und Verbraucherzentrale geplatzt

Kurz vor Abschluss sind laut Medienberichten die Verhandlungen über einen Vergleich zur Entschädigung der circa 470.000 Diesel-Besitzer, die sich der Musterklage gegen VW angeschlossen haben, scheinbar gescheitert. Allerdings will Volkswagen den klagenden Dieselkunden trotzdem eine Entschädigung zahlen. Wie der Konzern bekanntgab, sollen die ausgehandelten 830 Millionen Euro „auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbands“ angeboten werden.

VW: Verhandlungen wegen zu hoher Honorarforderungen der VZBV-Anwälte geplatzt

Wie VW bekanntgab, waren die Verhandlungen kurz vor Abschluss geplatzt. Als Grund gab der Konzern die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen an. Diese hätten eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet. Doch das Scheitern der Vergleichsverhandlungen dürfe nicht zu Lasten der Diesel-Kunden gehen, so der Automobilhersteller.

Zuvor hatten sich Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband laut Medienberichten auf eine Summe von 830 Millionen Euro für die rund 470.000 im Klageregister eingetragenen VW-Kunden verständigt. Das entspräche einer Zahlung von ca. 2.000 Euro pro Person.

VZBV gibt Volkswagen die Schuld

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wiederum gibt VW die Schuld am Scheitern der Verhandlungen. Diese seien geplatzt, weil VW kein klares, für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte. Man habe gerade noch ein Vergleichsangebot des Automobilherstellers erhalten und im nächsten Moment aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen erfahren. Der Grund für das Scheitern der Gespräche wären darüber hinaus nicht wie von VW berichtet die Honorarforderungen der VZBV-Anwälte gewesen. Nun bleibt abzuwarten, wie es für die geschädigten Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, weitergeht.

Auch in Bezug auf weitere Automobilhersteller wie Audi und Porsche kommt es immer wieder zu neuen Enthüllungen in Bezug auf illegale Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen. Geschädigte Kunden sollten ernsthaft darüber nachdenken, eigenständig gegen die jeweiligen Konzerne vorzugehen, da die Erfolgsaussichten, basierend auf vorangegangenen Entscheidungen deutscher Gerichte, für die Verbraucher inzwischen in der Regel sehr gut stehen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Zudem ist schneller mit Ergebnissen zu rechnen als bei einer Musterklage. Wenn auch Sie zu den geschädigten Dieselkunden zählen, beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs in unserer Kanzlei.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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