Nach BGH-Urteil zu Bankgebühren: Institute erwarten hohe finanzielle Belastungen
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 zu Gebührenerhöhungen hat die Banken kalt getroffen. Der BGH hatte das Vorgehen der Banken, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, indem sie das Schweigen der Kunden als Zustimmung werten, für unzulässig erklärt. Wir berichteten über das Urteil. Den entsprechenden Artikel finden Sie hier.
Deutsche Bank rechnet mit Belastung von 300 Millionen Euro
Die Deutschen Bank hat sich als erstes zu den wirtschaftlichen Folgen geäußert: Es würden Belastungen von rund 300 Millionen Euro erwartet. Man werde im zweiten Quartal eine Rückstellung über 100 Millionen Euro für Gebührenrückforderungen der Kunden bilden. Zudem rechnet das Institut mit Ertragseinbußen von je ca. 100 Millionen Euro im zweiten und dritten Quartal. Bis zum vierten Quartal wolle man eine Lösung für Gebührenerhöhungen gefunden haben und die verlorenen Einnahmen wieder reinholen, heißt es vonseiten der Bank.
Keine pauschale Rückzahlung: Banken wollen Forderungen im Einzelfall prüfen
Wie viele Kunden tatsächlich Rückerstattungen von früheren Gebührenerhöhungen fordern werden, bleibt zunächst abzuwarten. Die Postbank, um deren Gebührenerhöhungen es im vor dem BGH verhandelten Fall ging, kündigte an, dass es keine pauschalen Rückerstattungen geben würde. Jede Rückforderung seitens der Kunden werde im Einzelfall geprüft.
Vonseiten der Commerzbank gibt es noch keine Schätzung über die Höhe der zu erwartenden Belastungen. Die Bank hatte nach der Urteilsverkündung die für Mai geplante Einführung neuer Kontomodelle zunächst ausgesetzt. Das solle nun zeitnah nachgeholt werden. Die Bank gab an, neue Gebühren für viele langjährige Commerzbank-Kunden einführen zu wollen – diesmal mit aktiver Zustimmung durch die Kunden, bestenfalls über das Onlinebanking.
Laut Medienberichten haben auch diverse andere Banken ihre Gebühren erhöht und sind von dem Urteil betroffen. Wie die Postbank hätten auch diese Institute vor, die Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Gebühren einzeln prüfen zu wollen. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum Entgelte zurückzuzahlen sind, ließe sich laut Banken erst nach sorgfältiger Analyse der Urteilsgründe bewerten.
Bankkunden, deren Gebühren nach dem vom BGH monierten Prinzip erhöht wurden, sollten unbedingt eine Rückzahlung fordern. In unserer Kanzlei verfügen wir diesbezüglich über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Banken. Gerne vertreten wie auch Sie und stellen sicher, dass Sie die Ihnen zustehende Erstattung erhalten. Lassen Sie sich unverbindlich im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs von uns beraten.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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