Nachhaltig? Nicht immer! Was Sie über ESG-Bankenprodukte und Ihre Rechte als Verbraucher wissen sollten
Immer mehr Banken bewerben ihre Produkte als „grün“, „nachhaltig“ oder „sozial verantwortlich“. Doch was steckt wirklich hinter den ESG-Versprechen – und was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden?
Die gute Nachricht: Seit 2022 sind Banken und Finanzberater gesetzlich verpflichtet, Sie über Nachhaltigkeitsrisiken aufzuklären und Ihre ESG-Präferenzen zu berücksichtigen, denn die ESG-Compliance ist keine Imagefrage mehr – sie ist europarechtlich geregelt.
Die schlechte: Das passiert oft nicht oder nur unzureichend. Und genau da setzt das Verbraucherrecht an.
Was bedeutet ESG überhaupt?
„ESG“ steht für:
- Environment (z. B. Klimaschutz, CO₂-Reduktion)
- Social (z. B. faire Arbeitsbedingungen)
- Governance (z. B. transparente Unternehmensführung)
Wenn Sie also etwa in einen „nachhaltigen Fonds“ investieren, sollten klare Informationen vorliegen: Was genau ist nachhaltig? Wird z. B. in Ölkonzerne investiert? Oder in grüne Energie?
Genau hier entstehen oft Probleme – viele Anleger*innen erfahren erst später, dass das Produkt nicht hält, was es verspricht.
Wenn ESG-Versprechen gebrochen werden
Häufige Probleme aus der Praxis:
- Produkte werden als „grün“ oder „klimafreundlich“ verkauft, obwohl sie nicht den ESG-Kriterien entsprechen
- Die Bank fragt gar nicht oder nur oberflächlich, wie wichtig Ihnen Nachhaltigkeit ist
- Sie bekommen ein Produkt empfohlen, das nicht zu Ihren Werten passt oder besonders risikoreich ist
- Es kommt zu Verlusten durch „Greenwashing-Produkte“, die später als problematisch eingestuft werden
Das ist nicht nur ärgerlich – es kann auch rechtlich relevant sein.
Ihre Rechte als Verbraucher
Banken und Finanzberater müssen sich heute an europäische Vorschriften halten. Diese verpflichten sie:
- Ihre Nachhaltigkeitswünsche korrekt zu erfassen (MiFID II, § 63 WpHG)
- Ihnen klar zu sagen, ob ein Produkt ESG-Standards erfüllt (SFDR, EU-Taxonomie)
- Auf Risiken oder mangelnde ESG-Konformität hinzuweisen
Wenn das nicht geschieht, können Sie u. U.:
- eine Rückabwicklung der Anlage fordern
- Schadenersatz geltend machen
- bei Greenwashing gegen die Bank vorgehen
Für wen ist das relevant?
Dieser Artikel richtet sich besonders an Anleger:innen, die in den letzten Jahren ein vermeintlich „nachhaltiges“ Finanzprodukt abgeschlossen haben und nun unsicher sind, ob dieses Produkt tatsächlich den ESG-Standards entspricht. Ebenso betrifft es Kund:innen, die sich bei der Beratung nicht ausreichend ernst genommen oder über die tatsächlichen ESG-Kriterien ihrer Investitionen getäuscht fühlen. Auch Menschen, die aufgrund falscher ESG-Versprechungen finanzielle Verluste erlitten haben, sollten wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen und gegen diese Ungerechtigkeiten vorgehen können.
Wir prüfen Ihre ESG-Anlage auf Herz und Nieren
Als Kanzlei für Verbraucher- und Bankrecht bieten wir Ihnen:
- Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer ESG-Anlage oder Beratung
- Prüfung auf Greenwashing oder Beratungsfehler
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht
- Vertrauliche Begleitung, auch wenn es um hohe Beträge geht
Nachhaltigkeit ist kein Marketing – sondern Verpflichtung.
Wenn Ihre Bank Sie falsch beraten oder getäuscht hat, stehen wir an Ihrer Seite.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen zur ESG-Beratung – schnell & diskret geprüft.

Anna-Christina vom Brocke
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.