19. Mai 2025

Nachhaltig? Nicht immer! Was Sie über ESG-Bankenprodukte und Ihre Rechte als Verbraucher wissen sollten

Immer mehr Banken bewerben ihre Produkte als „grün“, „nachhaltig“ oder „sozial verantwortlich“. Doch was steckt wirklich hinter den ESG-Versprechen – und was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden?

Die gute Nachricht: Seit 2022 sind Banken und Finanzberater gesetzlich verpflichtet, Sie über Nachhaltigkeitsrisiken aufzuklären und Ihre ESG-Präferenzen zu berücksichtigen, denn die ESG-Compliance ist keine Imagefrage mehr – sie ist europarechtlich geregelt.
Die schlechte: Das passiert oft nicht oder nur unzureichend. Und genau da setzt das Verbraucherrecht an.

Was bedeutet ESG überhaupt?

„ESG“ steht für:

  • Environment (z. B. Klimaschutz, CO₂-Reduktion)
  • Social (z. B. faire Arbeitsbedingungen)
  • Governance (z. B. transparente Unternehmensführung)

Wenn Sie also etwa in einen „nachhaltigen Fonds“ investieren, sollten klare Informationen vorliegen: Was genau ist nachhaltig? Wird z. B. in Ölkonzerne investiert? Oder in grüne Energie?
Genau hier entstehen oft Probleme – viele Anleger*innen erfahren erst später, dass das Produkt nicht hält, was es verspricht.

Wenn ESG-Versprechen gebrochen werden

Häufige Probleme aus der Praxis:

  • Produkte werden als „grün“ oder „klimafreundlich“ verkauft, obwohl sie nicht den ESG-Kriterien entsprechen
  • Die Bank fragt gar nicht oder nur oberflächlich, wie wichtig Ihnen Nachhaltigkeit ist
  • Sie bekommen ein Produkt empfohlen, das nicht zu Ihren Werten passt oder besonders risikoreich ist
  • Es kommt zu Verlusten durch „Greenwashing-Produkte“, die später als problematisch eingestuft werden

Das ist nicht nur ärgerlich – es kann auch rechtlich relevant sein.

Ihre Rechte als Verbraucher

Banken und Finanzberater müssen sich heute an europäische Vorschriften halten. Diese verpflichten sie:

  • Ihre Nachhaltigkeitswünsche korrekt zu erfassen (MiFID II, § 63 WpHG)
  • Ihnen klar zu sagen, ob ein Produkt ESG-Standards erfüllt (SFDR, EU-Taxonomie)
  • Auf Risiken oder mangelnde ESG-Konformität hinzuweisen

Wenn das nicht geschieht, können Sie u. U.:

  • eine Rückabwicklung der Anlage fordern
  • Schadenersatz geltend machen
  • bei Greenwashing gegen die Bank vorgehen

Für wen ist das relevant?

Dieser Artikel richtet sich besonders an Anleger:innen, die in den letzten Jahren ein vermeintlich „nachhaltiges“ Finanzprodukt abgeschlossen haben und nun unsicher sind, ob dieses Produkt tatsächlich den ESG-Standards entspricht. Ebenso betrifft es Kund:innen, die sich bei der Beratung nicht ausreichend ernst genommen oder über die tatsächlichen ESG-Kriterien ihrer Investitionen getäuscht fühlen. Auch Menschen, die aufgrund falscher ESG-Versprechungen finanzielle Verluste erlitten haben, sollten wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen und gegen diese Ungerechtigkeiten vorgehen können.

Wir prüfen Ihre ESG-Anlage auf Herz und Nieren

Als Kanzlei für Verbraucher- und Bankrecht bieten wir Ihnen:

  • Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer ESG-Anlage oder Beratung
  • Prüfung auf Greenwashing oder Beratungsfehler
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche – außergerichtlich oder vor Gericht
  • Vertrauliche Begleitung, auch wenn es um hohe Beträge geht

Nachhaltigkeit ist kein Marketing – sondern Verpflichtung.

Wenn Ihre Bank Sie falsch beraten oder getäuscht hat, stehen wir an Ihrer Seite.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfragen.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen zur ESG-Beratung – schnell & diskret geprüft.

von Anna-Christina vom Brocke
Anna-Christina vom Brocke

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (3 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen