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Jetzt online Termin vereinbarenImmer mehr Banken bewerben ihre Produkte als „grün“, „nachhaltig“ oder „sozial verantwortlich“. Doch was steckt wirklich hinter den ESG-Versprechen – und was passiert, wenn sie nicht eingehalten werden?
Die gute Nachricht: Seit 2022 sind Banken und Finanzberater gesetzlich verpflichtet, Sie über Nachhaltigkeitsrisiken aufzuklären und Ihre ESG-Präferenzen zu berücksichtigen, denn die ESG-Compliance ist keine Imagefrage mehr – sie ist europarechtlich geregelt.
Die schlechte: Das passiert oft nicht oder nur unzureichend. Und genau da setzt das Verbraucherrecht an.
Was bedeutet ESG überhaupt?
„ESG“ steht für:
Wenn Sie also etwa in einen „nachhaltigen Fonds“ investieren, sollten klare Informationen vorliegen: Was genau ist nachhaltig? Wird z. B. in Ölkonzerne investiert? Oder in grüne Energie?
Genau hier entstehen oft Probleme – viele Anleger*innen erfahren erst später, dass das Produkt nicht hält, was es verspricht.
Wenn ESG-Versprechen gebrochen werden
Häufige Probleme aus der Praxis:
Das ist nicht nur ärgerlich – es kann auch rechtlich relevant sein.
Ihre Rechte als Verbraucher
Banken und Finanzberater müssen sich heute an europäische Vorschriften halten. Diese verpflichten sie:
Wenn das nicht geschieht, können Sie u. U.:
Für wen ist das relevant?
Dieser Artikel richtet sich besonders an Anleger:innen, die in den letzten Jahren ein vermeintlich „nachhaltiges“ Finanzprodukt abgeschlossen haben und nun unsicher sind, ob dieses Produkt tatsächlich den ESG-Standards entspricht. Ebenso betrifft es Kund:innen, die sich bei der Beratung nicht ausreichend ernst genommen oder über die tatsächlichen ESG-Kriterien ihrer Investitionen getäuscht fühlen. Auch Menschen, die aufgrund falscher ESG-Versprechungen finanzielle Verluste erlitten haben, sollten wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen und gegen diese Ungerechtigkeiten vorgehen können.
Wir prüfen Ihre ESG-Anlage auf Herz und Nieren
Als Kanzlei für Verbraucher- und Bankrecht bieten wir Ihnen:
Nachhaltigkeit ist kein Marketing – sondern Verpflichtung.
Wenn Ihre Bank Sie falsch beraten oder getäuscht hat, stehen wir an Ihrer Seite.
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Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
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