05. März 2021

Nächster Bankskandal: BaFin verhängt Moratorium über Greensill Bank

Am 03.03.2021 hat die deutsche Bankenaufsicht BaFin über die deutsche Greensill Bank AG aus Bremen ein Moratorium verhängt. Das geschieht immer dann, wenn einem Institut Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung drohen.

Ein Moratorium umfasst verschiedene Maßnahmen, die es dem Finanzinstitut unter anderem verbieten, Zahlungen zu leisten, also Einlagen oder zugesagte Kredite auszuzahlen oder Vermögensgegenstände zu veräußern. Außerdem kann die BaFin dafür sorgen, dass die Bank keine Zahlungen mehr entgegennimmt – es sei denn, diese sind zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt (§ 46 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 bis 6 KWG). Kurz gesagt: Es darf kein Geld mehr aus dem Institut abfließen und kein neues mehr zufließen. Das hat zur Folge, dass die Kunden bzw. Einleger der Greensill Bank AG vorläufig kein Geld abheben können. Verpflichtungen gegenüber der Greensill Bank AG – wie Rückzahlungen von Krediten – müssen jedoch weiter erfüllt werden.

Aus Presseberichten geht hervor, dass es sich scheinbar nicht nur um eine Tiefphase der Greensill Bank AG handelt, die mithilfe geeigneter Maßnahmen überbrückt werden sollte. Die BaFin wirft der Bank auch Bilanzfälschung vor und hat offenbar bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt. Nach Wirecard und Grenke Leasing scheint das nun der dritte Bilanzskandal bei einem deutschen Finanzdienstleister innerhalb eines Jahres zu werden.

Was bedeutet das für die Bankkunden?

Grundsätzlich werden Einleger bzw. Sparer in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Das heißt, dass sie ihr Geld bei einer Bankpleite zurückbekommen. Die Einlagensicherung tritt aber erst dann in Kraft, wenn die BaFin offiziell einen Entschädigungsfall ausruft – wenn nämlich seitens Bank nicht mehr genug Liquidität vorhanden ist, um die Sparer zu bedienen. Bislang hat die BaFin das aber noch nicht getan.

Ruft die BaFin den Entschädigungsfall aus, würden die Kunden der Greensill Bank AG Überweisungen erhalten, die aus zwei Töpfen stammen können: aus der gesetzlichen Einlagensicherung und aus der freiwilligen Einlagensicherung der privaten Banken.

Gesetzlich sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person abgesichert. Die Absicherung von Kundengeldern, die über diesem Betrag liegen, erfolgt aus den freiwilligen Einlagensicherungssystemen der privaten Banken wie z. B. den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB). Diesem gehört auch die Greensill Bank AG an. Der Einlagensicherungsfonds und die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) geben an, die Entschädigung gemeinsam „aus einer Hand“ vornehmen zu wollen. Nach außen hin soll die Entschädigung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgen. Dem BdB zufolge sind aktuell Einlagen bis zu einer Sicherungsgrenze von 74,694 Mio. Euro pro Sparer abgesichert. Weitere Informationen zur Entschädigung finden Einleger unter Entschädigungseinrichtung deutscher Banken - edb-banken.de (edb-banken.de).

In unserer Kanzlei verfügen wir über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalanlagerecht, u. a. mit Anlagebetrugsfällen, Schneeballsystemen und Insolvenzfällen. Fortlaufend vertreten wir mehrere hundert Geschädigte und Gläubiger in solchen Verfahren. Gerne unterstützen wir auch Sie, um sicherzustellen, dass Sie Ihr Geld möglichst vollumfänglich zurückbekommen. Nutzen Sie einfach unser kostenloses Erstgespräch, um sich von uns beraten zu lassen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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