Negative SCHUFA: Anspruch auf Löschung eines unberechtigten Eintrages
Wer einen unberechtigten SCHUFA-Eintrag erhält, hat gegen die SCHUFA einen Anspruch auf Löschung. Warum die Löschung wichtig ist und wie eine solche erfolgt, erfahren Sie hier.
Welche Daten speichert die SCHUFA und welche Folgen ergeben sich hieraus?
Die SCHUFA hat sogenannte Kooperationspartner. Dies sind Unternehmen und Organisationen aus verschiedenen Branchen. Dabei handelt es sich z.B. um Banken, Leasinggesellschaften, Energieversorger und Telekommunikationsanbieter.
Die Unternehmen geben hierbei ausgewählte Daten an die SCHUFA weiter. Einige Einträge sind unproblematisch, wie z.B. der Eintrag, dass nach einer entsprechenden Beantragung eine Kreditkarte ausgestellt oder jemand ein Darlehen ausgezahlt bekommen hat.
Problematisch sind die sog. negativen Einträge. Wird beispielsweise eine Handyrechnung nicht bezahlt, meldete der Telekommunikationsanbieter dies an die SCHUFA. In der Regel ist zu diesem Zeitpunkt die Forderung schon an ein Inkassobüro abgetreten worden, sodass dieses die Meldung an die SCHUFA vornimmt.
Folge eines negativen SCHUFA-Eintrages ist, dass sich der Score deutlich verschlechtert. So kann eine nicht bezahlte Handyrechnung in Höhe von 45 € dazu führen, dass man keine Immobilie erwerben oder kein Fahrzeug finanzieren kann. Ein SCHUFA-Eintrag sollte daher nicht unterschätzt werden.
Sofern der Eintrag berechtigt ist, sollte die Rechnung umgehend, möglichst innerhalb von 100 Tagen beglichen werden. In dem Fall verkürzt sich die Speicherfrist des Eintrages auf 18 Monate.
Wie ist jedoch die Lage, wenn der Eintrag unberechtigt ist?
Kunde hatte unberechtigte SCHUFA-Einträge durch ein Inkassobüro erhalten
Zu uns kam ein Mandant, der durch ein Inkassobüro mehrere SCHUFA-Einträge erhalten hatte, ohne jedoch von diesem Inkassobüro vorher etwas gehört zu haben. Er hatte weder Mahnungen erhalten noch mit dem Auftraggeber des Inkassobüros Verträge abgeschlossen. Folge der Einträge war eine schlechte Bonität. Nachdem eine Klärung mit dem Inkassobüro nicht erfolgreich war, wandte sich der Kunde an uns.
Negative SCHUFA-Einträge wurden mit unserer Hilfe gelöscht
Nachdem wir uns an die SCHUFA gewandt hatten, wurden die negativen Einträge innerhalb eines Monats gelöscht. Die Meldungen waren aufgrund eines Datenmissbrauches erfolgt, sodass diese an die SCHUFA des Kunden nicht hätten erfolgen dürfen. Es zeigt sich hierbei, dass sowohl von Inkassobüros als auch von der SCHUFA in einigen Fällen vor einem Eintrag nur eine unzureichende Prüfung erfolgt. Wichtig ist, dass der Eintrag entdeckt und gehandelt wird.
Haben auch Sie Probleme mit der SCHUFA? Dann buchen Sie einfach einen Termin zur kostenlosen Erstberatung bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kerstin Messerschmidt
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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