Negativen Schufa-Eintrag jetzt schneller löschen
Am 1. Januar 2025 ist eine neue Regelung in Kraft getreten, nach der negative Einträge bei der Schufa nun schneller gelöscht werden können. Die Einträge werden nun automatisch nach 18 Monaten gelöscht, nicht wie bisher erst nach 36 Monaten.
Voraussetzungen für die Löschung
Die Löschung des Negativeintrags nach 18 Monaten ist an drei Bedingungen geknüpft, die alle erfüllt sein müssen:
- Der Ausgleich der Zahlungsstörung muss innerhalb von 100 Tagen nach der Übermittlung an die Schufa erfolgen (sog. 100-Tage-Regelung).
- Bis zum Ablauf der Speicherfrist von 18 Monaten dürfen keine weiteren Negativdaten an die Schufa gemeldet werden.
- Es liegen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vor.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird der Eintrag automatisch nach 18 Monaten von der Schufa gelöscht. Personen mit einem Negativeintrag müssen also keine besonderen Schritte unternehmen, um von der verkürzten Löschfrist zu profitieren.
Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die Schufa gemeldet wurden und die alle Voraussetzungen zur Löschung erfüllen, sollen nach Angaben der Schufa ebenfalls nach 18 Monaten aus dem Datenbestand gelöscht werden. Das soll rund 60.000 Datensätze betreffen – ein Prozent der negativen Schufa-Einträge.
Negativen Schufa-Eintrag schneller löschen
Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, sollte die offenen Forderungen zeitnah begleichen, spätestens innerhalb von 100 Tagen. Unnötige Kredite und Kreditkarten sollten vermieden werden, um die Bonität nicht unnötig zu belasten. Ebenso sollten etwaige Kontokorrentkredite nicht überzogen werden, da auch das zu negativen Einträgen führen kann.
Grundsätzlich sollten Verbraucher regelmäßig ihre Schufa-Auskunft abrufen und diese auf mögliche Fehler oder unberechtigte Einträge überprüfen. Liegt ein falscher oder unberechtigter Eintrag vor, sollte dieser schnellstmöglich gelöscht bzw. korrigiert werden. Dafür können Betroffene mit den Gläubigern oder direkt mit der Schufa Kontakt aufnehmen. Sollte dies erfolglos bleiben, kann der falsche Eintrag mit anwaltlicher Unterstützung gelöscht werden.
Negativeintrag nicht gelöscht: Wir helfen Ihnen
Es bleibt abzuwarten, ob es auch wirklich bei allen Einträgen nach 18 Monaten zur Löschung kommt. Schon bei der längeren Frist kam es häufiger zu Fällen, in denen die Umsetzung nicht zuverlässig erfolgte. So waren oft Einträge noch bei der Schufa gelistet, obwohl sie schon längst hätten gelöscht werden müssen.
Verbraucher, die zwar schuldenfrei sind, die aber immer noch einen negativen Schufa-Eintrag haben und gegen diesen vorgehen möchten, können sich in der Anwaltskanzlei Lenné dazu beraten lassen. Ebenso stehen wir Mandanten zur Seite, deren Negativeintrag bei der Schufa falsch ist. In einem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die Chancen, juristisch gegen den Eintrag vorzugehen.

Anna-Christina vom Brocke
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Anna-Christina vom Brocke ist auch Bankkauffrau.
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