21. Januar 2013

Neue Hinweise in den Kreditgebühr-Prozessen

In den von uns geführten Prozessen gegen die Santander Consumer Bank AG in Mönchengladbach gibt es weitere positive Hinweise für Kreditkunden.

In einer von uns wahrgenommenen Verhandlung am Amtsgericht Mönchengladbach vom 10.01.2013 protokollierte das Gericht folgenden Hinweis:

"Das Gericht weist darauf hin, dass auch sämtliche andere Kollegen in den Zivilabteilungen des hiesigen Amtsgerichtes eine Vereinbarung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen über eine derartige Bearbeitungsgebühr für unwirksam halten und, sofern nicht konkret etwas anderes dargelegt wird, davon ausgehen, dass es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung handele."

Uns ist zwar noch kein Fall bekannt, in dem die Santander ein erstinstanzliches Urteil mit der Berufung angegriffen hätte, aber auch dazu äußert sich das Amtsgericht Mönchengladbach in seltener Eindeutigkeit:

"Es gibt zudem Anhaltspunkte dafür, dass auch die zweite Berufungskammer, die für Berufungen gegen Entscheidungen der Zivilabteilungen des hiesigen Amtsgerichtes zuständig ist, die Sach- und Rechtslage entsprechend beurteilt."

Und heute erreicht uns noch folgender Hinweis:

"Die Beklagte mag daher erwägen, zur Kostenersparnis den Klageantrag anzuerkennen."

Es gibt also weiterhin gute Klageaussichten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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