03. Mai 2021

Neuer Bußgeldkatalog in Planung - was auf Autofahrer zukommt

Eigentlich war er schon letztes Jahr kurzfristig da, der neue Bußgeldkatalog. Durch Formfehler wurde er letztlich unwirksam, wie wir bereits berichteten.

Zuvor hatte es schon heftige Kritik am neuen Bußgeldkatalog dahingehend gegeben, dass Fahrverbote nun viel schneller verhängt werden sollten und damit fast jeder punkterelevante Geschwindigkeitsverstoß, zu einem Fahrverbot geführt hätte.

Die Unwirksamkeit des im letzten Jahr verabschiedeten Bußgeldkatalogs haben Bund und Länder daher zur weiteren Überarbeitung genutzt.

Die wichtigste Erkenntnis für Autofahrer: Fahrverbote werden in Zukunft nicht schneller verhängt als bisher.

Die Regeln für Fahrverbote sollen weitestgehend den bisherigen entsprechen. Somit droht einem Ersttäter ein Fahrverbot weiterhin erst bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts von 41 km/h und innerorts von 31 km/h.

Allerdings soll es für Autofahrer künftig deutlich teurer werden. So kosten 31 km/h zu schnell außerhalb künftig 200 €, statt bisher 120 €. Auto-Posing (gemeint ist: unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren) kostet bis zu 100 € statt 20 €.

Somit kann es gerade für den rechtsschutzversicherten Autofahrer noch lohnender sein, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung eines Bußgeldbescheids zu beauftragen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Gerne beraten wir Sie, ob sich ein Einspruch lohnt. Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Termin zur Erstberatung.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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