30. April 2020

Neuer Bußgeldkatalog: wie man Fahrverbote umgehen kann

Seit dem 28.04.2020 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Besonders auffällig ist dabei, dass Geschwindigkeitsverstöße deutlich früher zu Fahrverboten führen werden.

So drohte bisher ein Fahrverbot nur, wenn es entweder zu einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 41 km/h außerorts oder 31 km/h innerorts kam oder wenn man zweimal innerhalb eines Jahres mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wurde.

Fahrverbote werden deutlich schneller verhängt

Dies ist künftig deutlich strenger: Ein einmonatiges Fahrverbot wird nun bereits bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 26 km/h und mehr außerorts sowie 21 km/h und mehr innerorts erlassen werden.  

Die Punktevergabe ist dabei relativ gleichgeblieben. So droht, wie bisher, ein Punkt in Flensburg ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Auch die Geldstrafen sind im Bereich der Punkte gleichgeblieben.  

Das neue Verhältnis von Punkt zu Fahrverbot ist hingegen bemerkenswert. So brauchte man bisher in der Regel 2 Punkte für ein Fahrverbot – entweder durch einen Verstoß, der mit 2 Punkten geahndet wurde, oder durch zwei 1-Punkt-Verstöße innerhalb eines Jahres. Von nun an ist bei einem Vergehen innerorts 1 Punkt in Flensburg gleichbedeutend mit einem Monat Fahrverbot.  

Lassen sich Fahrverbote umgehen?

Das Fahrverbot stellt für viele Menschen einen harten Einschnitt dar und ist der häufigste Grund, warum sich Menschen nach einem entsprechenden Bußgeldbescheid an den Anwalt wenden und fragen, ob das verhängte Fahrverbot irgendwie umgangen werden kann.

Dies ist dann möglich, wenn das Fahrverbot für den Betroffenen eine besondere Härte darstellen würde. In solchen Fällen kann das Fahrverbot durch eine höhere Geldbuße ersetzt werden.  

Härtefälle können vorliegen, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, Ihnen im schlimmsten Fall die Kündigung des Arbeitsplatzes droht oder es andere Gründe gibt, die es rechtfertigen, vom Fahrverbot abzusehen, zum Beispiel pflegebedürftige Angehörige.

Häufig lassen sich hier gute Argumente finden, die die Behörde oder später den Richter überzeugen, von einem Fahrverbot noch einmal abzusehen, wobei hier teilweise auch große regionale Unterschiede vorliegen.

Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, der ein Fahrverbot vorsieht, zögern Sie nicht, einen Anwalt einzuschalten. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung in der Regel die Anwaltskosten.

Beachten Sie bitte, dass Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheides nur zwei Wochen Zeit haben, den Einspruch schriftlich bei der Behörde einzulegen. Sollten Sie also betroffen sein, rufen Sie am besten direkt bei unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie ein kurzfristiges Beratungsgespräch. Wir stehen Ihnen sowohl vor Ort als auch telefonisch zur Verfügung.

Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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