06. Juli 2022

Neues Gesetz: Transparenz bei Bewertungen von Finanzberatern

Die Digitalisierung hat auch vor der Finanzbranche nicht Halt gemacht. Beratung per Videokonferenz oder App ist längst keine Seltenheit mehr. So suchen 92 Prozent der Anleger inzwischen online nach Finanzdienstleistungen. Dementsprechend gewinnen Kundenbewertungen immer mehr an Bedeutung.

Doch digitale Bewertungen von Finanzdienstleistern waren bisher nicht wirklich aussagekräftig, da viele gefälscht bzw. gekauft waren. Fake-Bewertungen ließen sich bei bestimmten Anbietern einfach im Paket kaufen. Diesem Geschäft mit vermeintlich positiven Kundenbewertungen hat die Europäische Union nun den Kampf angesagt und eine Richtlinie verabschiedet, die gefälschte Bewertungen verhindern bzw. stark reduzieren soll. In Deutschland trat daher am 28. Mai 2022 das „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ in Kraft. Dadurch gab es auch Änderungen an Paragraf 5b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Informationspflichten: Gesetz macht Druck auf Finanzdienstleister

Finanzdienstleister müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes darüber informieren, ob sie die Echtheit von Online-Kundenbewertungen überprüfen und wie genau sie das tun. Kein Anbieter kann es sich in Zukunft noch erlauben, Bewertungen ohne Prüfung zu verwenden, da er sonst im Verdacht steht, gefälschte Empfehlungen veröffentlicht zu haben. Und das kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Fehlt etwa die Angabe, ob eine entsprechende Bewertung überprüft wurde, droht eine Abmahnung – durch Verbraucherverbände und Wettbewerber. Die Höhe der Abmahnkosten kann sich auf einen vierstelligen Betrag belaufen. Zudem müssen die Anbieter offenlegen, nach welchen Kriterien sie die Bewertungen geprüft haben, und geeignete Maßnahmen ergreifen, um gefälschte Bewertungen zu verhindern – zumindest für den eigenen Webauftritt.

Kontrolle auch auf Bewertungsportalen

Erfolgt die Bewertung des Beraters hingegen auf einer Plattform, ist es deren Aufgabe, die Bewertungen zu kontrollieren. Bei einigen ist das längst gängige Praxis, z. B. bei der Berater- und Bewertungsplattform WhoFinance. Hier bekommen die Berater die Bewertungen überhaupt nicht zu sehen und können so auch keinen Einfluss darauf nehmen. Bestehen Zweifel an einer Bewertung, wird diese auch nicht veröffentlicht. Zudem gibt es inzwischen Algorithmen, anhand derer sich Fake-Bewertungen erkennen lassen.

Solche Vorgehensweisen werden zukünftig Marktstandard sein. Es ist also zu erwarten, dass die Qualität der Bewertungen durch das neue Gesetz drastisch zunehmen und die Zahl der gekauften Fake-Bewertungen entsprechend zurückgehen wird. Auch die Methoden zur Überprüfung digitaler Bewertungen werden sich weiterhin verbessern, sodass Fälschungen noch leichter identifiziert werden können. Das trägt zu mehr Transparenz und Fairness auf dem Markt bei und gewährleistet einen besseren Schutz der Verbraucher. Und es profitieren jene Anbieter, die mit Kundenbewertungen ehrlich umgehen.

In unserer Kanzlei begrüßen wir dieses Gesetz. Immer wieder vertreten wir Mandanten, die unseriösen Finanzberatern und dubiosen Anlagegeschäften zum Opfer gefallen sind. Dadurch dass sich die Finanzbranche immer mehr online abspielt, erhöht sich auch die Gefahr, an einen Betrüger oder unseriösen Berater zu geraten und so große Summen zu verlieren. In solchen Fällen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und kämpfen dafür, möglichst große Teile Ihrer Investition zu retten und ggf. Ansprüche gegenüber dem Vermittler durchzusetzen. Lassen Sie sich dazu gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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