24. April 2017

Erstmals: Tumor durch Handy als Berufskrankheit anerkannt

Roberto R. gehörte zu der immer weiter wachsenden Gruppe derer, die man als Berufs-Telefonierer bezeichnen könnte. Ständige Kontakte mit Kunden und dem Unternehmen erforderten eine sehr rege Kommunikationstätigkeit.

2010 musste dann der mittlerweile 57jährige seinen Arzt konsultieren, weil Roberto R. über eine Verstopfung im Ohr klagte. Die Diagnose des Arztes fiel für Roberto R. zunächst vernichtend aus: Es handelte sich nämlich um einen Tumor. 

Glücklicherweise erwies sich der Tumor als gutartig. Dennoch musste der Hörnerv operativ entfernt werden. Ein Gutachter veranschlagte die Minderung der Erwerbstätigkeit auf 23 Prozent.

Weil aber die Versicherung nicht zahlen wollte, klagte Roberto R. und bekam recht: Das Gericht in Ivrea, einer kleinen Stadt in Italien, gelegen in der Provinz Turin, urteilte, dass die Ursache und somit die Schuld an dem dauerhaften Hörschaden des Klägers seiner intensiven Handy-Nutzung zuzurechnen sei. Nach eigenen Angaben telefonierte er 15 Jahre lang täglich drei bis vier Stunden mit seinem Handy.

Nun soll der Geschädigte von seiner Versicherung monatlich 500 Euro erhalten.

Dieses Urteil ist nach unserer Kenntnis bisher weltweit einmalig und wird mit Sicherheit für sehr viel Bewegung sorgen. Dieses Urteil kann aber für Geschädigte auch sehr viele Türen öffnen, die bislang konsequent verschlossen blieben.

Gerne prüfen wir, ob auch Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung einen Anspruch auf Schadensersatz mit sich bringt. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie mit uns einen für Sie kostenfreien Termin für eine Erstberatung: 0214 - 90 98 400.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

4,6/5 Sterne (19 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen