26. Mai 2013

Nur noch 250 Tage: SEPA kommt – IBAN wird Pflicht! Was heißt das eigentlich?

Europa wächst mehr und mehr zusammen und vieles wird schon einheitlich geregelt. Für den Zahlungsverkehr, also Überweisungen und Lastschriften gibt es jedoch nach wie vor verschiedene nationale Verfahren.

Dies soll nun durch einheitliche Regelungen für den nationalen und europäischen Zahlungsverkehr geändert werden. SEPA heißt dieses Projekt. Die Abkürzung steht für Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) und hat die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa zum Ziel.

Für Überweisungen und Lastschriften in Euro ersetzt ab dem 01.02.2014 die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) die Kontonummer und Bankleitzahl.

Sie überweisen regelmäßig Geld, z.B. Miete, Strom, oder Kreditraten. Besorgen Sie sich die neuen IBAN-Kontonummern Ihrer Vertragspartner rechtzeitig, damit Ihre Zahlungen sicher das richtige Ziel erreichen.

Sie zahlen per Lastschrift, z.B. Rechnungen oder Mitgliedsbeiträge in Vereinen? Auch hier ändert sich einiges: Lastschriften sind jetzt nur noch möglich, wenn der Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen ein sog. SEPA-Lastschriftmandat erteilt bekommen hat. Fehlt ein solches Mandat, ist eine Rückbuchung noch 13 Monate lang möglich. Mit SEPA-Lastschriftmandat kann der Zahlungspflichtige ohne Angabe von Gründen noch 8 Wochen nach der Belastung sein Geld zurückbuchen lassen. Insobesondere die Schatzmeister und Kassierer in Vereinen sollten hier frühzeitig handeln. 

Es ist in jedem Fall ratsam sich entsprechend vorzubereiten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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