ÖKO-TEST interviewt Rechtsanwalt Guido Lenné zu Betrugsmaschen auf Second-Hand-Portalen
Second-Hand-Plattformen wie Kleinanzeigen, Vinted oder eBay erfreuen sich großer Beliebtheit – gleichzeitig werden die dort eingesetzten Betrugsmaschen immer professioneller. Für die aktuelle Ausgabe 9/2026 des ÖKO-TEST Magazins wurde Rechtsanwalt Guido Lenné als Experte zu Betrugsfällen, Phishing und den rechtlichen Möglichkeiten geschädigter Verbraucher interviewt.
Unter der Überschrift „Lange Finger bei Second Hand“ berichtet ÖKO-TEST ausführlich über die Gefahren beim privaten Kauf und Verkauf über Online-Plattformen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur klassische Fälle, in denen bezahlte Ware nicht geliefert wird. Zunehmend versuchen Kriminelle, über professionell gestaltete Phishing-Seiten und manipulierte Zahlungsabläufe unmittelbar an Kreditkarten- und Online-Banking-Daten ihrer Opfer zu gelangen.
Guido Lenné: Schäden durch Phishing können schnell vier- oder fünfstellig werden
Als Rechtsanwalt vertritt Guido Lenné mit der Anwaltskanzlei Lenné regelmäßig Betroffene von Online-Banking-, Kreditkarten- und PayPal-Betrug. Im Gespräch mit ÖKO-TEST erläutert er den entscheidenden Unterschied zwischen einem klassischen Warenbetrug und modernen Zahlungstricks.
Während bei einer nicht gelieferten oder gefälschten Ware häufig der Kaufpreis den Schaden begrenzt, können Kriminelle durch Phishing Zugriff auf Kreditkarten oder Bankkonten erhalten. Die Schadenssummen liegen dann schnell im vier- oder sogar fünfstelligen Bereich.
Besonders gefährlich sind Fälle, in denen die Täter ihre Opfer zunächst aus dem geschützten Bereich einer Verkaufsplattform herauslocken. Ein vermeintlicher Käufer behauptet beispielsweise, eine andere Zahlungsart sei günstiger oder zur Abwicklung des Geschäfts müsse ein zugesandter Link geöffnet werden.
Lenné warnt hierzu in ÖKO-TEST:
„Wer Gebühren sparen will, begibt sich in Gefahr. Denn mit diesem Argument locken Betrüger die Opfer aus den Portalen heraus.“
Gefälschte Bankanrufe und manipulierte Telefonnummern
Eine weitere im Beitrag geschilderte Masche ist das sogenannte Caller-ID-Spoofing. Dabei kann auf dem Display des Angerufenen scheinbar die tatsächliche Telefonnummer seiner Bank erscheinen. Die Täter geben sich als Bankmitarbeiter aus und behaupten beispielsweise, eine verdächtige Überweisung oder Kreditkartenzahlung festgestellt zu haben.
Anschließend soll das Opfer angeblich zur Stornierung oder Rückbuchung eine TAN beziehungsweise eine Zahlung in seiner Banking-App bestätigen. Tatsächlich kann gerade durch diese Freigabe die betrügerische Zahlung ausgelöst werden.
Lenné schildert gegenüber ÖKO-TEST anschaulich, wie eine vermeintliche Sicherheitsmaßnahme so zum eigentlichen Angriff werden kann: Gibt das Opfer die angeforderte TAN ein, kann es damit die angeblich zu verhindernde Zahlung überhaupt erst freigeben.
Muss die Bank bei Phishing den Schaden ersetzen?
Für Betroffene stellt sich nach einem solchen Angriff vor allem eine Frage: Bekomme ich mein Geld von der Bank oder dem Zahlungsdienstleister zurück?
Wie Guido Lenné gegenüber ÖKO-TEST erläutert, sind solche Fälle juristisch häufig anspruchsvoll. Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen bestehen grundsätzlich Erstattungsansprüche. In der Auseinandersetzung mit Banken und Zahlungsdienstleistern spielt jedoch regelmäßig der Vorwurf eine entscheidende Rolle, der Kunde habe selbst grob fahrlässig gehandelt.
Gerade deshalb ist es wichtig, den konkreten Ablauf eines Betrugs möglichst genau rekonstruieren und dokumentieren zu können. Lenné empfiehlt Verbrauchern daher, bei Onlinegeschäften Screenshots der einzelnen Schritte anzufertigen. Diese können später helfen nachzuweisen, wie professionell die Täuschung gestaltet war und welche Informationen dem Betroffenen tatsächlich angezeigt wurden.
Anwaltskanzlei Lenné vertritt regelmäßig Opfer von Online-Betrug
Wer nach einem Phishing-Angriff oder einem Betrug auf einer Verkaufsplattform Geld verloren hat, sollte eine ablehnende Entscheidung seiner Bank, seines Kreditkartenunternehmens oder eines Zahlungsdienstleisters nicht ungeprüft hinnehmen.
Die Anwaltskanzlei Lenné vertritt regelmäßig Betroffene bei Streitigkeiten mit Banken, Kreditkartenunternehmen und Zahlungsdienstleistern. Im ÖKO-TEST-Interview weist Guido Lenné darauf hin, dass sich die Kanzlei in solchen Fällen regelmäßig unmittelbar an den jeweiligen Zahlungsdienstleister wendet und damit durchaus gute Erfahrungen gemacht hat.
Ob ein Erstattungsanspruch besteht, hängt jedoch immer vom konkreten Ablauf des Betrugs ab. Entscheidend können unter anderem die verwendete Authentifizierungsmethode, der Inhalt von SMS oder Push-Nachrichten, der Ablauf des Phishing-Angriffs und die Frage sein, welche Zahlung der Betroffene tatsächlich freigeben wollte.
ÖKO-TEST Magazin 9/2026: „Lange Finger bei Second Hand“
Der ausführliche Beitrag „Lange Finger bei Second Hand“ von Dorothee Apel ist im ÖKO-TEST Magazin, Ausgabe 9/2026, erschienen. Rechtsanwalt Guido Lenné wird darin als Experte für die rechtlichen Folgen von Online-Betrug und Phishing zitiert.
Wir freuen uns, dass ÖKO-TEST bei diesem wichtigen Verbraucherthema auf die praktische Erfahrung unserer Kanzlei zurückgegriffen hat.
Sie sind selbst Opfer von Phishing, Online-Banking-Betrug, Kreditkartenbetrug oder einem Betrug über Kleinanzeigen, Vinted, eBay oder PayPal geworden?
Die Anwaltskanzlei Lenné prüft, welche Ansprüche gegenüber Banken, Kreditkartenunternehmen, PayPal oder anderen Zahlungsdienstleistern bestehen und welche Schritte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sinnvoll sind.

Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Guido Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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