12. Oktober 2018

Oft vernachlässigt: Haftpflichtversicherung für Kinder

Viele Eltern haben keine Haftpflichtversicherung für ihre Kinder. Was passiert in solchen Fällen, wenn die Kinder einen Schaden verursachen? Haften dann die Eltern? Wie verhält es sich in solchen Fällen mit der Aufsichtspflicht bzw. mit einer Aufsichtspflichtverletzung? Ein Thema, das viele Fragen aufwirft! Anhand eines aktuellen Streitfalls beschäftigt sich die WDR Servicezeit mit diesen Fragen und lässt sie von Guido Lenné beantworten.

Schuldfähigkeit der Kinder und Aufsichtspflicht der Eltern

Ab dem 7. Lebensjahr gelten Kinder als schuldfähig. Ausnahme: der Straßenverkehr. Hier sind Kinder bis zum Alter von 10 Jahren nicht schuldfähig. Doch was bedeutet es für den Geschädigten, wenn ein nicht schuldfähiges Kind den Schaden verursacht? Antwort: Es besteht die reelle Möglichkeit, dass er auf den Kosten sitzen bleibt. Solche Fälle enden dann regelmäßig vor Gericht und verursachen weitere Kosten.

Zusätzlich zur Schuldfähigkeit des Kindes gilt es auch zu prüfen, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Bis zum Alter von 4 Jahren sind die Eltern verpflichtet, ihr Kind ständig zu beaufsichtigen. Doch danach wird es schon komplizierter, denn je älter das Kind ist, desto größer sind auch die Intervalle, in denen Eltern nach ihren Kindern sehen müssen. Die Frage, ob Eltern in einem bestimmten Fall für ihre Kinder haften, steht in direktem Zusammmenhang mit der Frage, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Es handelt sich hier um ein Rechtsgebiet mit vielen Grauzonen und von Fall zu Fall variierenden Faktoren. Guido Lenné erklärt, wie Gerichte die Aufsichtspflicht in der Regel auslegen, welche Sonderfälle es gibt, z. B. wenn es um Körperverletzung geht, und was von einer Haftpflichtversicherung abgedeckt wird.

Grundsätzlich gillt: Eine Haftpflichtversicheurng ist freiwillig. Doch aufgrund überschaubarer Kosten rät Guido Lenné in jedem Fall zum Abschluss einer solchen Versicherung. Denn die Alternative kann unter Umständen sehr kostspielig werden.

In Fällen, in denen keine Haftpflichtversicherung besteht und die Parteien sich nicht einigen können, ist es ratsam sich schnellstmöglich Rechtsbeistand zu suchen. Für ein kostenloses Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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