23. August 2023

OLG Braunschweig: Online-Casinoverbot verstößt nicht gegen EU-Recht

In die bislang ausschließlich verbraucherfreundliche Rechtsprechung der deutschen Oberlandesgerichte zu illegalem Online-Glücksspiel reiht sich nun auch das OLG Braunschweig mit seinem Urteil vom 14.07.2023 ein (Az.: 1 U 4/22). Es handelt sich dabei um ein Versäumnisurteil, weil der beklagte Online-Casinobetreiber nicht zum angesetzten Verhandlungstermin erschienen war.

Im Gegensatz zu den Landgerichten herrscht bei den Oberlandesgerichten bisher Einigkeit darüber, dass die Spieler ihre Verluste bei illegalem Online-Glücksspiel zurückverlangen können. Auch mit diesem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig wird den Spielern, die Geld bei illegalem Online-Glücksspiel verloren haben und dieses nun zurückfordern, weiter der Rücken gestärkt. Für die Online-Casinoanbieter wird es hingegen zunehmend schwerer, sich vor der Rückerstattung zu drücken. Auch wenn sie es weiterhin versuchen.

§ 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar

Unter anderem führen die Glücksspielanbieter häufig an, dass das Online-Casinoverbot nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 gegen geltendes EU-Recht verstoße. So auch in diesem Fall. Die Beklagte reichte beim OLG Braunschweig eine seitenlange Argumentation zu dem angeblichen EU-Rechtsverstoß ein, mit dem sich das OLG Braunschweig nun akribisch auseinandergesetzt hat. In seinem Beschluss kommt das Gericht zu dem eindeutigen Ergebnis, dass das deutsche Online-Casinoverbot unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem geltenden EU-Recht absolut im Einklang steht. Der Argumentation der Beklagten wurde damit eine klare Absage erteilt.

Außerdem stellte das OLG Braunschweig fest, dass es sich bei dem § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 um ein rechtmäßiges Verbotsgesetz handele, das auch im Privatrecht zu beachten sei. Nach § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Spiele im Internet verboten. Dieses Verbot diente der Bekämpfung von Spielsucht, also dem Spielerschutz. Auch dieser Auslegung des OLG Braunschweig steht keine höchstrichterliche Rechtsprechung entgegen.

Keine Erstattungsansprüche, wenn der Spieler von der Illegalität des Glücksspiels Kenntnis hat?

Offen ließ das OLG Braunschweig hingegen die von Glücksspielanbietern häufig angeführte Frage, ob § 817 S.2 BGB vor dem Hintergrund des im Glücksspielstaatsvertrag 2012 verankerten Spielerschutzes „teleologisch zu reduzieren“ sei. Konkret geht es dabei um die Frage, ob die Erstattungsansprüche des Spielers auch dann bestehen, wenn diesem zum Zeitpunkt der Teilnahme am Glücksspiel klar war, dass dieses illegal ist.

Über diese Frage musste das OLG Braunschweig deshalb nicht entscheiden, weil der beklagte Glücksspielanbieter diese Kenntnis bzw. fahrlässige Kenntnis seitens des Spielers nicht nachgewiesen hatte, obwohl er dafür darlegungs- und beweispflichtig war. Das Gericht betonte dennoch, dass in der Bevölkerung keine allgemeine Kenntnis vorauszusetzen sei, dass Online-Glücksspiel per se verboten ist.

Erfolgsaussichten der Spieler auf Erstattung der Verluste steigen weiter

Übrigens: Bei dem Urteil des OLG Braunschweig handelt es sich um ein Versäumnisurteil. Denn das beklagte Casino hielt es nicht für erforderlich, an dem Gerichtstermin vor dem OLG Braunschweig teilzunehmen. Das Onlinecasino zeigt damit seine Missachtung der deutschen Justiz.

Durch diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung eines weiteren Oberlandesgerichts steigen die Chancen der Spieler, ihre verzockten Einsätze zurückzufordern, weiter. In der Anwaltskanzlei Lenné haben wir bundesweit bereits zahlreiche, teilweise rechtsprechungsprägende Urteile für Opfer des illegalen Online-Glücksspiels erstritten. Wenn auch Sie betroffen sind, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs und kämpfen dafür, ihre verspielten Einsätze zurückzuholen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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