19. Juli 2023

OLG Dresden: endlich ein obergerichtliches Urteil gegen Online-Sportwettenanbieter

Mit seinem Urteil vom 31.05.2023 (Az.: 13 U 1753/22) ist das Oberlandesgericht Dresden das Erste, das eine Entscheidung gegen einen Online-Sportwettenanbieter getroffen hat. Die österreichische Betkick Sportwettenservice GmbH muss einem Spieler nun seine verlorenen Wetteinsätze in Höhe von knapp 12.000 Euro zzgl. fünf Prozent Zinsen zurückzahlen, die dieser im Jahr 2018 auf der von dem Unternehmen betriebenen Website Betano verspielt hatte. Zu dem Zeitpunkt verfügte der Anbieter nämlich nicht über eine gültige Lizenz für den deutschen Markt. Nachdem es schon diverse verbraucherfreundliche Entscheidungen von Oberlandesgerichten gegen Anbieter von illegalem Online-Glücksspiel gab, macht dieses Urteil nun Hoffnung, dass sich der Trend auch in Bezug auf Online-Sportwetten fortsetzen könnte.

Betano bot Online-Sportwetten ohne gültige Lizenz an

Für Unklarheiten in solchen Fällen sorgte das gescheiterte Lizenzvergabeverfahren, denn per Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahr 2012 durfte in Deutschland nur Sportwetten anbieten, wer über eine gültige Lizenz verfügte. Den Behörden war es aber bis 2020 nicht gelungen, ein rechtmäßiges Vergabeverfahren umzusetzen. Deshalb gingen viele Anbieter von Online-Sportwetten ohne Lizenz auf den deutschen Markt.

Auch Betano hatte sich im Jahr 2012 auf eine Lizenz beworben, die 2018 aber immer noch nicht vorlag. Aus diesem Grund entschied das Landgericht Görlitz, vor dem die Sache in erster Instanz verhandelt wurde, zugunsten des Sportwettenanbieters.

LG Görlitz entscheidet zugunsten des Sportwettenanbieters

Ausschlaggebend sei, dass eine Konzession beantragt wurde, so das Landgericht. Laut Aussage der zuständigen Behörde hätte Betano die Lizenz auch bekommen sollen, wenn das Vergabeverfahren nicht gescheitert wäre. Dass Betano sein Angebot nicht nur ohne Lizenz auf den deutschen Markt brachte, sondern darüber hinaus jahrelang gegen andere Lizenzbestimmungen verstoßen hat, wiegelte das Gericht ab. So hielt Betano u. a. das 1000-Euro-Limit nicht ein, laut dem ein Spieler maximal 1.000 Euro pro Monat einsetzen durfte.

Das LG Görlitz entschied also zugunsten der Betkick Sportwettenservice GmbH. Der Kläger ging daraufhin in Berufung, sodass der Fall beim Oberlandesgericht Dresden landete. Im ersten OLG-Urteil im Zusammenhang mit illegalen Online-Sportwetten wurde nun zugunsten des Spielers entschieden.

OLG Dresden: keine Lizenz, kein Sportwettenangebot

Die Richter stellten klar, dass Betano, unabhängig vom 2012 gestellten Antrag für eine Lizenz, gegen das zu dem Zeitpunkt geltende Verbot von Online-Glücksspiel verstoßen habe. Zwar bestanden gemäß Glücksspielstaatsvertrag gewisse Ausnahmen für Sportwettenanbieter, doch erforderten die eine Konzession, über die die Beklagte zu dem Zeitpunkt nicht verfügte. Es bliebe also Tatsache, dass nur jene, die eine gültige Lizenz für den deutschen Markt hatten, auch Online-Sportwetten anbieten durften. Das OLG dazu:

„Das Veranstalten von Online-Spielwetten setzte nach dem maßgeblichen GlüStV 2012 zwingend die Erteilung einer Konzession durch die zuständige Verwaltungsbehörde voraus. Solange diese nicht erteilt war, bestand das grundsätzliche Verbot fort. Das bloße Recht auf die (künftige) Erteilung einer Konzession kann im Verhältnis zum Spielteilnehmer aus dem verbotenen kein erlaubtes Online-Wettspiel machen.“

Sportwettenlizenz gilt nicht rückwirkend

Da dieses Verbot Spieler davor schützen sollte, ihr gesamtes Hab und Gut zu verspielen, sei der Vertrag zwischen Betano und dem Spieler nichtig, so die Richter. Zwar erhielt Betano 2021 schließlich eine gültige Lizenz für Online-Sportwetten im gesamten Bundesgebiet, doch gelte auch diese Lizenz nicht rückwirkend. Mit der späteren Legalisierung des Angebots trete keine rückwirkende Heilung des in der Vergangenheit mit einem Spieler geschlossenen Vertrags ein. Dementsprechend verurteilte das OLG Dresden die Betkick Sportwettenservice GmbH zur Rückzahlung der Wetteinsätze von 11.984,89 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozent. Sie muss außerdem 90 Prozent der Verfahrenskosten tragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist in diesem Fall zugelassen.

Die Erfolgsaussichten für Spieler, ihre Verluste nach Online-Sportwetten erfolgreich zurückzufordern, sind mit diesem Urteil deutlich gestiegen. Neben Betano haben zahlreiche weitere Online-Anbieter Sportwetten jahrelang ohne Lizenz auf dem deutschen Markt angeboten, u. a. auch Tipico, Bet365 oder Bwin. Wir haben in unserer Kanzlei bereits für zahlreiche Mandanten erfolgreich bei illegalem Online-Glücksspiel verspielte Einsätze zurückgeholt. Auch bei Verlusten im Zusammenhang mit Online-Sportwetten stehen wir Ihnen daher gerne zur Seite. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch und lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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