28. April 2020

OLG Dresden: Sparkasse hat bei Prämiensparverträgen Zinsen falsch berechnet

Das Oberlandesgericht Dresden hat am 22.04.2020 entschieden,  dass die Sparkasse Leipzig bei Prämiensparverträgen über Jahrzehnte die Zinsen falsch berechnet hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse unwirksam ist. Strittig war auch, wann Ansprüche der Kunden verjähren. Das Gericht urteilte nun im Sinne der Kunden: Die Verjährung beginnt erst mit der Beendigung des Sparvertrages, also mit der Auszahlung. Die Neuberechnung der Zinsen könnte daher bis ins Jahr 1994 zurückgehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dass die Beklagte Sparkasse, das Urteil nochmal angreifen wird, halten wir für wahrscheinlich.

Aktuell sind zahlreiche gleichgelagerte Verfahren bei Gerichten anhängig.Viele Banken haben vergleichbare Zinsanpassungsklauseln in ihren Sparverträgen.

Wenn Sie in einen solchen Sparvertrag eingezahlt haben, steht Ihnen möglicherweise eine Zinsnachzahlung zu - oftmals mehrere Tausend Euro.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in solchen Fällen. Wenn auch Sie einen Sparvertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich hierzu in einem kostenlosen Erstgespräch beraten, vor Ort oder telefonisch.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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