22. April 2023

OLG Düsseldorf: Glücksspieler bekommt Geld zurück

In seinem Beschluss vom 20.04.2023 weist das OLG Düsseldorf die Berufung eines von uns verklagten Onlinecasinos durch einstimmigen Beschluss zurück.

In den Jahren 2017 bis 2020 verlor der Glücksspieler 26.000 € bei einem Onlinecasino.

Das Onlinecasino verfügte über keine deutsche Glücksspielerlaubnis.

Der Spieler beauftragte die Anwaltskanzlei Lenné die Verluste für ihn einzuklagen. Nachdem vor dem Landgericht Düsseldorf ein Urteil erging, mit dem der Forderung des durch die Anwaltskanzlei Lenné vertretenen Spielers stattgegeben worden war, ging das Onlinecasino vor dem OLG Düsseldorf in Berufung.

Das OLG Düsseldorf wies die Berufung des Onlinecasinos jetzt durch einstimmigen Beschluss zurück. Dabei ging das Oberlandesgericht davon aus, dass die Berufung des Casinos keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Richter führten aus, dass die Spielverträge zwischen dem Kläger und dem beklagten Glücksspielanbieter wegen eines Verstoßes gegen §§ 4 Abs. 1 Satz 2 Abs. 4 GlüStV 2011 gem. § 134 BGB nichtig sind.

Eine andere Beurteilung, so das OLG, ist insbesondere auch nicht aufgrund eines Hinweisbeschlusses des BGH vom 13.09.2022 geboten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf schließt sich damit der überwiegenden Rechtsprechung in Deutschland an.

Diese spielerfreundliche Rechtsprechung begrüßen wir in der Anwaltskanzlei Lenné sehr. Seit Jahren vertreten wir bundesweit erfolgreich Opfer der illegalen Online-Glücksspielindustrie. Wenn auch Sie Ihre verlorenen Einsätze zurückholen möchten, stehen wir Ihnen gerne für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.

Claudia Lenné
Claudia Lenné

Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwältin Lenné ist auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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