14. Februar 2020

OLG Düsseldorf verurteilt Porsche zur Zahlung von Schadensersatz

Bereits seit einiger Zeit ist bekannt, dass auch in Fahrzeugen von Porsche illegale Abschalteinrichtungen enthalten sind. Bei diesen Fahrzeugen ist der Motor mit einem Emissionskontrollsystem ausgestattet, durch welches die gesetzlichen Abgasgrenzwerte zwar im Prüfverfahren, nicht jedoch beim Betrieb des Fahrzeuges im normalen Straßenverkehr eingehalten werden. Dort ist der Stickoxidausstoß um ein Vielfaches erhöht und liegt über dem zulässigen Wert.

Audi hatte den betroffenen Motor entwickelt, hergestellt und ihn dann an Porsche weitergegeben, wo er anschließend im Porsche Cayenne verbaut wurde. Audi selber hat beispielsweise den Q5 mit diesem Motor ausgestattet.

Verfahren gegen Porsche vor dem OLG Düsseldorf

In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf hatte der Käufer eines Porsche Cayenne gegen den Automobilhersteller geklagt und Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend gemacht.

Porsche hat sich in dem Verfahren darauf berufen, den Motor nicht selber hergestellt zu haben und daher auch nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Dem hat das Gericht jedoch zu Recht widersprochen und darauf hingewiesen, dass Porsche bereits im Jahr 2015 von US-Umweltbehörden auf Auffälligkeiten im Abgaskontrollsystem hingewiesen worden sei. Porsche hätte daher bereits zu diesem Zeitpunkt Untersuchungen vornehmen müssen und hätte die Fahrzeuge nicht einfach ohne jeglichen Hinweis an die Käufer veräußern dürfen.

Da dies jedoch nicht erfolgt sei und Porsche die Fahrzeuge weiterhin verkauft habe, seien die Käufer nach Ansicht des OLG Düsseldorf über das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung getäuscht worden und hätten durch den Abschluss des Kaufvertrages einen Schaden erlitten.

Der Käufer kann nun sein Fahrzeug zurückgeben und erhält dafür den Kaufpreis zurück, wobei er sich für jeden mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer einen geringen Wertersatz anrechnen lassen muss. Insgesamt erhält er rund 50.000 Euro zurück.

Das Urteil ist eine weitere verbraucherfreundliche Entscheidung, die sehr zu begrüßen ist. Erneut zeigt sich, dass eine Vielzahl der mit der Thematik befassten Landgerichte und Oberlandesgerichte Porsche, Audi und VW die Konsequenzen für ihr sittenwidriges Vorgehen aufzeigen und die getäuschten Käufer nicht auf den ihnen entstandenen Schäden sitzenbleiben.

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von Martina Bergmann
Martina Bergmann

Angestellte Rechtsanwältin

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