OLG Frankfurt: BaFin muss Wirecard-Aktionäre nicht entschädigen
Anlegern steht im Wirecard-Skandal kein Schadensersatz durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zu. So lautet der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 06.02.2023 (Az.: 1 U 173/22). Die BaFin haftet Anlegern laut der Richter nicht auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufsichtswahrnehmung, da ihre Aufgaben allein im öffentlichen Interesse wahrgenommen werden.
Klage von Wirecard-Aktionär in erster Instanz vom LG Frankfurt abgewiesen
Mit seinem Urteil bestätigte das OLG Frankfurt die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das die Klage eines Anlegers abgewiesen hatte. Der Wirecard-Aktionär hatte gegen die BaFin wegen angeblicher Versäumnisse bei der Aufsicht über den bayerischen Zahlungsabwickler und wegen Amtsmissbrauchs geklagt. Das LG Frankfurt wies diese und 3 andere Klagen zurück. Wir berichteten darüber. Den Artikel finden Sie hier.
Wirecard hatte 2020 Insolvenz anmelden müssen, als sich herausstellte, dass vom Konzern als Aktivposten ausgewiesene Beträge in Höhe von rund 2 Milliarden Euro auf Treuhandkonten in Asien nicht existierten. Die Wirecard-Anleger erlitten durch die Pleite Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe.
OLG Frankfurt: BaFin erst in zweiter Linie für Kontrolle der Wirecard-Bilanzen zuständig
Das Oberlandesgericht Frankfurt kam nun zu dem Schluss, dass die BaFin damals erst in zweiter Linie für die Kontrolle der Wirecard-Bilanzen zuständig gewesen sei. Zudem habe die Finanzaufsicht 2019, als die Vorwürfe gegen Wirecard aufkamen, sofort eine Sonderprüfung durch die vorgeschaltete Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) veranlasst. Ob die BaFin schon früher hätte handeln oder die Prüfung selbst in die Hand nehmen müssen, ließe sich nicht belegen, so die Richter. Ohnehin sei „nicht feststellbar, dass der Schaden des Klägers bei einem früheren Einschreiten nicht eingetreten wäre.“ Und selbst wenn eine Verletzung der Amtspflichten seitens der Bonner Behörde vorliegen würde, hätten die Aktionäre nach Auffassung der Richter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Denn die BaFin sei bei der Bilanzkontrolle allein im öffentlichen Interesse tätig.
Im Dezember hat vor dem Landgericht München das strafrechtliche Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun begonnen. In puncto Schadenersatz ist hier für die Aktionäre allerdings nichts zu holen. Auch von dem insolventen Unternehmen selbst ist mit einer Entschädigung für die Milliardenverluste nicht zu rechnen. Daher hatten viele der geschädigten Anleger gegen die BaFin oder die für die Wirecard-Bilanzen zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY geklagt. Die Chancen der Klagen gegen Letztere stehen im Vergleich deutlich besser, wie Sie diesem Artikel auf unserer Website entnehmen können.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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