09. August 2020

OLG Koblenz und weitere Gerichte: Ansprüche im Abgasskandal bei Audi Q5, 3.0 TDI und Audi SQ5, 3.0 TDI

Der Abgasskandal geht weiter. Nachdem vor Kurzem der BGH endgültig entschieden hat, dass bei Volkswagen Fahrzeugen mit den Motoren Typ EA189, die Volkswagen AG ihre Kunden vorsätzlich sittenwidrig getäuscht hat, steht jetzt nach Überzeugung des OLG Koblenz fest, dass es mit der Manipulation auch bei erst später entwickelten Fahrzeugen weiterging.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte festgestellt, dass in den Fahrzeugen des Typs

  • Audi Q5, 3.0 TDI und
  • Audi SQ5, 3.0 TDI

eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegen würde.

Wie der BGH bereits im „bekannten“ VW-Abgasskandal nun entschieden hatte, hat nun das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 05.06.2020 entschieden, dass auch hier eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung vorliegt.

In dem Urteil ging es um einen Audi SQ5, 3.0 TDI, den Audi nun gegen Rückzahlung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, zurücknehmen muss.

Da der Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes sich neben dem Audi SQ5, 3.0 TDI auch auf den Audi Q5, 3.0 TDI bezog, sind auch diese nach unserer Auffassung von Audi zurückzunehmen. Entsprechend hatte für den Audi Q5, 3.0 TDI auch das Landgericht Krefeld mit seinem Urteil vom 15.01.2020 eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung seitens der Audi AG bejaht.

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Dominik Fammler
Dominik Fammler

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Dominik Fammler ist auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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