24. April 2020

OLG Köln: 80 Seiten AGB von PayPal zulässig

Ausgedruckt umfassen die Geschäftsbedingungen von PayPal mehr als 80 Seiten. Das macht sie zwar für den Leser zu einer Zumutung aber laut aktuellem Gerichtsbeschluss nicht unwirksam oder unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) scheiterte mit seiner Klage gegen PayPal am 19. Februar auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 184/19).

Der vzbv hatte mit seiner Klage bezweckt, dem Zahlungsdienstleister die Verwendung dieser AGB zukünftig zu untersagen. So hatte die Verbraucherzentrale PayPal im Februar 2018 zunächst abgemahnt und geltend gemacht, die AGB seien nicht nur deutlich zu lang, sondern insgesamt auch unverständlich. Der durchschnittliche Verbraucher würde rund 80 Minuten für die Lektüre benötigen. Der längste Satz im Text umfasse 111 Wörter. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale wäre es für die Verbraucher nicht zumutbar, sich eingehend über den Inhalt der Regelungen zu informieren und diesen auch zu verstehen.

OLG Köln weist Klage ab

Das OLG Köln wies die Klage in zweiter Instanz mit der Begründung ab, dem vzbv sei es nicht gelungen darzulegen, dass der Umfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen unzumutbar sei. Im Hinblick auf den Umfang sei außerdem zu berücksichtigen, dass PayPal mit diesen AGB die Abwicklung von Zahlungen zwischen bis zu fünf verschiedenen Parteien regele – neben dem Zahler, dem Zahlungsempfänger und PayPal nämlich auch noch die Banken und Kreditkartenunternehmen.

Den Vorwurf der Unverständlichkeit der AGB hatte die Verbraucherzentrale unter anderem mit einer Auswertung durch eine Software untermauert, die die Verständlichkeit von Texten analysiert. Den Verweis auf diesen sogenannten „Verständlichkeitsindex“ ließen die Richter allerdings nicht gelten. Würden verwendete Fremdwörter hinreichend erläutert, wäre deren Verwendung durchaus zulässig, so das Gericht. Eine Revision wurde nicht zugelassen, sodass das Urteil rechtskräftig ist. In der Zwischenzeit hat PayPal die AGB leicht geändert und gekürzt.

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Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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