10. September 2013

OLG Oldenburg: Kapitalanlagen mit Totalverlustrisiko ungeeignet zur Altersvorsorge

Wie aus einer Pressemitteilung des Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.08.2013 hervorgeht, hat das Gericht einen Anlageberater zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Die Begründung ist für viele Prozesse wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen sehr nützlich.

Anlageberater sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Kunden anlegergerecht und objektgerecht zu
beraten. Dazu gehören

  • die Feststellung des Wissenstandes und der Anlagewünsche des Kunden
  • der dazugehörige Abgleich mit Anlageprodukten und deren Prüfung und Bewertung,
  • die Empfehlung eines Anlageprodukts entsprechend den festgestellten Anlagezielen und
  • die Erläuterung der Eigenschaften und Risiken der empfohlenen Anlage.

Die Beratung zur Kapitalanlage muss

  • vollständig,
  • richtig und
  • verständlich sein.

Die Anlageberatung im durch das OLG Oldenburg entschiedenen Fall habe den Anforderungen nicht genügt. Dem Kläger sei bereits keine Kapitalanlage empfohlen worden, die seinem Anlageziel dient. Für das Gericht steht fest, dass der Kläger das Kapital für seine Altersvorsorge anlegen und deshalb das Risiko eines Totalverlustes nicht in Kauf nehmen wollte.

Kapitalanlegern, die als Ziel ihrer Investition Altersvorsorge angegeben haben, darf nach der Entscheidung keine mit einem derartigen Risiko behaftete Kapitalanlage empfohlen werden.

Wenn Sie betroffen sind, helfen wir Ihnen gerne. Kontaktieren Sie uns einfach.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

0/5 Sterne (0 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen