01. Februar 2025

OLG-Stuttgart: Riesterrente darf nicht nachträglich gekürzt werden

Ein lang erwartetes Urteil wurde nunmehr entschieden: Das Oberlandesgericht Stuttgart, Az. 2 U 143/23, urteilte in der Berufungsinstanz gegen die Allianz Versicherung, die Riesterrenten einseitig gekürzt hatte. Die entsprechende Klausel, auf die sich die Allianz Versicherung berief, wurde als unwirksam erachtet.

Die Versicherung hatte wie andere Anbieter auch bei Riesterrenten den sogenannte Rentenfaktor -  welcher zur Berechnung der Rente herangezogen wird -  gekürzt. Für die Kunden bedeutet das, monatlich weniger Rente zu erhalten. Für die gesamte Rentenzeit kann sich der Schaden nicht selten im fünfstelligen Bereich belaufen.

Dies wird vom Oberlandesgericht Stuttgart als unangemessene Benachteiligung der Kunden gesehen. Denn der Versicherer behält sich durch die Klausel nur einseitig das Recht vor, die Rente bei nachhaltig abgesunkener Rendite der Kapitalanlagen zu kürzen. Eine Erhöhung der Rente bei entsprechenden besseren Verhältnissen ist dagegen nicht vorgesehen. Unfair, fanden Verbraucherschützer.

Zuvor gab es bereits unterschiedliche erstinstanzliche Urteile, welche zum Teil für die Verbraucher, aber auch zugunsten der Versicherer entschieden haben. Insofern ist das Urteil des Oberlandesgerichts ein Erfolg, um eine einheitliche Rechtsprechung zu Gunsten der Versicherten herzustellen.

Auch wir in der Anwaltskanzlei Lenné unterstützen bereits viele Verfahren und sind durch das neue Urteil nun zuversichtlich, diese erfolgreich zu beenden. Die Allianz Versicherung hat allerdings noch die Möglichkeit gegen das Urteil aus Stuttgart in Revision zu gehen und somit ein Urteil des Bundesgerichtshofes zu erstreiten. Ein solches ist allerdings nicht kurzfristig zu erwarten. Warten können Versicherungsnehmer darauf leider aber nicht, denn Verjährungsfristen laufen weiter. Wer sich nicht kümmert, dem können also Ansprüche auf viel Geld verloren gehen.

Eine solche Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors hat im Übrigen nicht nur die Allianz Versicherung in ihren Versicherungsbedingungen, sondern auch weitere Versicherungen haben ähnliche unwirksame Klauseln in ihren Verträgen.

Wir raten daher dringend, bei der Mitteilung einer Kürzung des Rentenfaktors, die Klauseln und das Vorgehen der Versicherung juristisch prüfen zu lassen. Wir beraten Sie hierzu gerne in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.

von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

5/5 Sterne (1 Stimme)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen