11. März 2021

Online-Casino – Landgericht Konstanz gibt Hinweis für Spieler

Online-Casinos sind in Deutschland illegal. In Online-Casinos verlorene Gelder können daher zurückverlangt werden. Dem Rückforderungsanspruch steht auch nicht entgegen, wenn ein Online-Casino in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Spielteilnahme für Spieler aus Deutschland ausgeschlossen hat.

Worum geht es?

Online-Casinos sind nach dem derzeit in Deutschland gültigen Glücksspielstaatsvertrag illegal. Mit einem Online-Casino geschlossene Spielverträge verstoßen daher gegen ein Verbotsgesetz und sind nichtig. Verlorene Beträge können daher zurückverlangt werden.

Warum kann ich dann aus Deutschland in einem Online-Casino spielen?

Die Online-Casinoanbieter halten sich nicht an die in Deutschland geltende Gesetzeslage. Aus diesem Grunde ist das Angebot unzähliger Online-Casinos gezielt auf den deutschen Markt ausgerichtet. Für den Verbraucher sind die Angebote überall verfügbar und wirken völlig legal.

Tatsächlich handelt es sich jedoch (mit Ausnahme einiger weniger Einzelfälle) um illegale Casinoangebote.

Kann ich meine verlorenen Beträge zurückverlangen?

Ja, die in einem illegalen Online-Casino verlorenen Beträge können durch den Verbraucher zurückgefordert werden. Unsere Kanzlei führt bereits sehr erfolgreich eine Vielzahl von Verfahren für geschädigte Verbraucher gegen die Anbieter illegaler Online-Casinos.

In einem unserer Verfahren hat sich das Online-Casino damit verteidigt, in den eigenen AGB auf die in Europa unterschiedlich geltende Rechtslage hingewiesen und Spieler aus Deutschland für die Teilnahme ausgeschlossen zu haben.

Das Online-Casino ist daher der Auffassung, nicht für das illegale Angebot in Deutschland verantwortlich zu sein, obwohl das Casino seinen Spielbetrieb gezielt auf Deutschland ausgerichtet hat.

Das Landgericht Konstanz sieht dies anders und erteilte dem beklagten Casino den Hinweis:

„Unbeschadet der zwischen den Parteien streitigen Frage, insbesondere zur möglichen Europarechtswidrigkeit der Bestimmung des § 4 GlüStV, hat die Beklagte in Ziffer 1.8 ausdrücklich festgelegt, dass Spieler aus u.a. Deutschland nicht für das Angebot zugelassen werden. Unter Umständen sind daher - nachdem die Beklagte gleichwohl die Klägerin zu dem Angebot zugelassen hat - Ansprüche, etwa aus §§ 311, 280, 241 Abs. 2 BGB denkbar, ohne dass es auf die Frage der Europarechtswidrigkeit ankommt.“ (Hinweis LG Konstanz vom 03.03.2021, Hervorhebung durch uns)

Das Landgericht hat der Beklagten also mitgeteilt, dass - einmal die Wirksamkeit des angeblichen Haftungsausschlusses in den AGB unterstellt - wenn die Beklagte die Spielteilnahme für Spieler aus Deutschland ausschließt und diese dann dennoch zum Spiel zulässt, sie sich bereits aus diesem Grunde schadensersatzpflichtig gemacht hat.

Die verbraucherfreundliche Rechtsauffassung des Landgericht Konstanz ist natürlich zu begrüßen. Ein versuchter Haftungsausschluss in AGB eines Online-Casinos ist unserer Meinung nach generell unwirksam. Durch einen versuchten Haftungsausschluss in den AGB eines Online-Casinos entfällt nämlich die tatsächliche Möglichkeit zur Teilnahme nicht. Der Gesetzesverstoß des Online-Casinos bleibt somit bestehen, nämlich das Veranstalten eines illegalen Online-Glücksspiels.

Wir beraten Sie gerne zu Ihren möglichen Rückforderungsansprüchen. Nutzen Sie unser Angebot zu einem kostenlosen Erstgespräch. Jetzt Termin buchen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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