16. März 2021

Online-Casino zur Rückzahlung von Spieleinsätzen verurteilt!

Das Landgericht Gießen hat mit Urteil vom 25.02.2021 ein Online-Casino zur Rückzahlung der verlorenen Gelder eines Verbrauchers verurteilt. Das Landgericht hat dabei klargestellt, dass das Glücksspielrecht (Glücksspielstaatsvertrag) dem Schutz des Spielers dient und daher ein Rückforderungsanspruch keinesfalls wegen Mitverschuldens (freiwillige Spielteilnahme) ausgeschlossen sein kann. Ein großartiges Zeichen für den Spielerschutz!

Online-Casinos sind in Deutschland illegal (es gelten nur einige wenige Ausnahmen). In Online-Casinos verlorene Gelder können daher zurückverlangt werden. Wir haben mehrfach darüber berichtet, unseren Leitartikel finden Sie hier.

Rechtsanwalt Münch von der Anwaltskanzlei Lenné: „Das Urteil des Landgerichts Gießen ist ein großartiges Zeichen für den Spielerschutz. Die deutsche Gerichtsbarkeit zeigt damit den Anbietern, dass sie sich an die in Deutschland geltenden Spielregeln zu halten haben.“

Der auch sonst üblichen Ausrede der Online-Casinos, dass das eigene Online-Glücksspielangebot im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit der EU gerechtfertigt sei, erteilte das Landgericht Gießen eine klare Absage und schloss sich damit der einschlägigen oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung an. Zuletzt hatte sich u.a. das Kammergericht Berlin zu dieser Rechtsfrage geäußert (unseren Bericht finden Sie hier).

In der Regel wenden die Casinos darüber hinaus ein, dass dem Verbraucher wegen der freiwilligen Teilnahme am illegalen Glücksspiel ein Sittenverstoß vorzuwerfen sei, der die Rückforderung ausschließen würde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt jedoch:

Rechtfertigen Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes die Gewährung eines Anspruchs, steht selbst demjenigen ein solcher zu, der selber gegen die guten Sitten verstoßen hat.

 So hat es auch das Landgericht Gießen gesehen und festgestellt, dass ein Ausschluss der Rückforderung mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes nicht vereinbar wäre und dass Casino daher die verlorenen Beträge zu erstatten hat.

Darüber hinaus ist dem Verbraucher ohnehin kein Sittenverstoß vorzuwerfen. Die Online-Casinos versuchen gerade den Anschein der Legalität zu erwecken und verteidigen sich mit dem Einwand, dass das eigene Casinoangebot legal sei. Bereits aus diesem Grunde kann dem Verbraucher gar kein Sittenverstoß, nämlich eine bewusste Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel, unterstellt werden.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre von einem Online-Casino zu Unrecht erlangte Gelder erstattet zu verlangen. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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