17. September 2020

Online-Casino zur Rückzahlung von Spielverlusten verurteilt

Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat die Betreibergesellschaft Zecure Gaming Limited zur Rückzahlung von Spielverlusten eines Verbrauchers verurteilt. Die Zecure Gaming Limited betreibt unter anderem das bekannte Online-Casino rizk.com.

Mit Versäumnisurteil vom 27.07.2020 hat das Amtsgericht Friedberg (Hessen) den Online-Glücksspielanbieter Zecure Gaming Limited zur Rückzahlung von verlorenen Spieleinsätzen verurteilt.

Das Amtsgericht sah die Klage des Verbrauchers als schlüssig an und erließ auf entsprechenden Antrag ein Versäumnisurteil, nachdem sich die Beklagte in dem Verfahren nicht verteidigt hatte. Eine Verteidigung der Beklagten dürfte auch keine Aussicht auf Erfolg gehabt haben.

Online-Casinos sind in Deutschland verboten (mit Ausnahme weniger Angebote für das Bundesland Schleswig-Holstein).

Die mit solchen Online-Casinos geschlossenen Spielverträge verstoßen gegen das Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV und sind somit nach § 134 BGB nichtig.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu bereits entschieden:

„Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.“ (BGH Urt. v. 12.07.1962 - Az.: VII ZR 28/61)

Die auf die nichtigen Spielverträge geleisteten Einsätze können daher zurückverlangt werden.

Betroffene Verbraucher sollten ihre Ansprüche anwaltlich prüfen lassen. Wir beraten Sie gerne hierzu.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

3,9/5 Sterne (7 Stimmen)

Zurück

Navigation öffnen Schließen E-Mail Telefon Suche Online-Terminvereinbarung Mehr lesen