24. April 2026

Online-Glücksspiel: Malta unter Druck – Deutliche Worte des EuGH-Generalanwalts zu „Bill 55“

In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Spieler aus Deutschland erhebliche Verluste bei Online-Casinos und Sportwettenplattformen erlitten. Viele dieser Anbieter operieren von Malta aus. Zwar verfügen sie dort über eine Lizenz – nach deutschem Recht fehlt ihnen jedoch häufig die erforderliche Erlaubnis.

Genau hier liegt der rechtliche Knackpunkt: Nach deutscher Rechtslage waren viele dieser Angebote unzulässig. Die Konsequenz daraus ist klar: Die zugrunde liegenden Spielverträge sind unwirksam. Verluste können daher zurückgefordert werden. Diese Rechtsauffassung hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt.

Durchsetzung scheitert bislang an Malta

Zwar haben zahlreiche Betroffene bereits erfolgreich vor deutschen Gerichten geklagt. Doch in der Praxis verweigern die Anbieter oft die Zahlung. Da sich ihr Vermögen überwiegend in Malta befindet, ist eine Vollstreckung dort erforderlich.

Genau an diesem Punkt setzte Malta an: Im Juni 2023 wurde mit Art. 56A des Gaming Act (bekannt als „Bill 55“) eine Regelung geschaffen, die es maltesischen Gerichten untersagt, bestimmte ausländische Urteile gegen Glücksspielunternehmen anzuerkennen oder durchzusetzen. Als Begründung wird die öffentliche Ordnung („ordre public“) angeführt.

Vereinfacht gesagt: Malta schützt seine Glücksspielbranche gezielt vor der Durchsetzung ausländischer Ansprüche.

Die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts

Am 23. April 2026 äußerte sich Generalanwalt Emiliou in der Rechtssache C-683/24 klar zu dieser Problematik. Sein Fazit:

Die maltesische Regelung verstößt offensichtlich gegen europäisches Recht.

Zur Begründung führt er insbesondere aus:

  • Die Brüssel-Ia-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten grundsätzlich dazu, gerichtliche Entscheidungen anderer EU-Länder anzuerkennen und zu vollstrecken – ohne gesondertes Verfahren.

  • Die Ausnahme über die sogenannte ordre-public-Klausel ist eng auszulegen und nur in Einzelfällen zulässig. Eine pauschale gesetzliche Verweigerung ganzer Urteilskategorien überschreitet diese Grenzen deutlich.

  • Es ist unzulässig, pauschal davon auszugehen, dass Gerichte anderer Mitgliedstaaten Unionsrecht fehlerhaft anwenden.

  • Eine in Malta erteilte Glücksspiellizenz berechtigt nicht dazu, Angebote EU-weit ohne Beachtung nationaler Vorschriften bereitzustellen. Ein allgemeines Herkunftslandprinzip existiert im Glücksspielbereich gerade nicht – dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof.

  • Auch wirtschaftliche Argumente – selbst bei erheblicher Bedeutung der Branche für Malta – rechtfertigen keine Abweichung von unionsrechtlichen Verpflichtungen.

Auswirkungen für betroffene Spieler

Die Schlussanträge senden ein klares Signal. Zusätzlich hat die Europäische Kommission bereits im Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet. Der Druck auf den Inselstaat nimmt damit spürbar zu.

Für betroffene Spieler ergibt sich daraus:

  • Rückforderungsansprüche bestehen weiterhin. Die Rechtslage wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitgehend geklärt.

  • Die bislang erschwerte Vollstreckung in Malta dürfte künftig wieder möglich werden. Die umstrittene Regelung steht erheblich unter europarechtlichem Druck.

  • Zeit ist ein entscheidender Faktor: Ansprüche unterliegen der Verjährung. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seiner Rechte.

Unser Unterstützungsangebot

Wir analysieren Ihre individuellen Ansprüche gegenüber Online-Glücksspielanbietern fundiert und auf Basis der aktuellen Rechtsprechung. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Entscheidungen deutscher Gerichte als auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene.

Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin. Für eine erste Einschätzung genügt es, wenn Sie Ihre Zahlungsnachweise oder Transaktionsübersichten bereithalten – alles Weitere klären wir gemeinsam.

von Benedikt Nilges
Benedikt Nilges

Angestellter Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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