01. März 2019

Online-Glücksspiel: Rückforderung von Spieleinsätzen mittels Lastschriftwiderruf weiterhin erfolgreich

In einem aktuellen Fall hatte unser Mandant Lastschriften des Zahlungsdienstleisters PayPal, die durch Zahlungen an ein Online-Kasino entstanden waren, widerrufen. Mit unserer Hilfe konnte er nicht nur die Lastschriften der letzten 8 Wochen erfolgreich zurückbuchen, sondern darüber hinaus die Lastschriften für die vergangenen 13 Monate. PayPal verzichtete letztendlich auf den Ausgleich der Lastschriften.

Zum Thema Online-Glückspiel hatten wir bereits mehrfach berichtet. Unseren Leitartikel finden Sie hier. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unseren Artikel vom 20.04.2018.

In dem nun vorliegenden Fall hatte unser Mandant per PayPal Beträge an ein Online-Casino gezahlt. PayPal zog die Beträge als Lastschrift von seinem Girokonto ein. Unser Mandant widerrief zunächst die Lastschriften der letzten 8 Wochen (ca. 3.500 €) und beauftragte uns, seiner Bank die Anweisung zur Rückbuchung sämtlicher Lastschriften der vergangenen 13 Monate zu erteilen.

Warum den Zahlungsdienstleistern kaum eine Wahl bleibt

Öffentliche Glücksspiele im Internet sind verboten. Ebenso ist es den Zahlungsdienstleistern (z. B. PayPal, Kreditkartenunternehmen etc.) gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV verboten, an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen mitzuwirken.

„(1) Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Das Veranstalten und das Vermitteln ohne diese Erlaubnis (unerlaubtes Glücksspiel) sowie die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel sind verboten.“ (§ 4 Abs. 1 GlüStV, Hervorhebung durch uns)

PayPal hätte keine Zahlungen an das Online-Casino leisten dürfen. Aus diesem Grund kann PayPal auch keinen Regress im Wege des Lastschrifteinzugs bei seinen Kunden nehmen. Nach einem intensiven Austausch juristischer Argumente mit der Bank unseres Mandanten buchte diese, neben den Lastschriften der letzten 8 Wochen, auch die Lastschriften der letzten 13 Monate zurück (ca. 49.000 €).

PayPal wurde von uns aufgefordert, zu erklären, dass keinerlei Forderungen gegen unseren Mandanten bestehen. Mit E-Mail vom 26.02.2019 teilte uns PayPal mit:

„Die Forderungsbeitreibung in Bezug auf dieses PayPal-Konto wurde mit sofortiger Wirkung eingestellt.“

PayPal stellt also keinerlei Forderungen an unseren Mandanten. Er konnte somit aus der Teilnahme am Online-Glücksspiel noch einmal einen Betrag in Höhe von ca. 52.500 € retten.

Warum einen Anwalt beauftragen?

Das war bei weitem nicht der erste Fall, in dem wir unseren Mandanten bei der Rückforderung ihrer Verluste erfolgreich zur Seite stehen konnten. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate wissen wir, dass die Banken in der Regel nicht bereit sind, die monierten Lastschriften auf Anweisung ihrer Kunden zurückzubuchen. Wir raten daher dazu, unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Argumentation ist Fingerspitzengefühl gefragt, da es um die Rückbuchung von unerlaubten Zahlungsvorgängen geht.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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