02. Juni 2021

Online-Glücksspielanbieter bet-at-home.com zur Rückzahlung von rund 62.000,- € verurteilt!

Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 01.06.2021 den bekannten Online-Casino-Anbieter bet-at-home.com zur Rückzahlung verlorener Spieleinsätze eines Verbrauchers verurteilt. Damit schloss sich das Landgericht Coburg dem bereits im Februar ergangenen Urteil des Landgerichts Gießen und dem im Januar ergangenen Urteil des Landgerichts Meiningen an.

Mit seinem Urteil vom 01.06.2021 hat das Landgericht Coburg ein weiteres Zeichen für den Verbraucherschutz und gegen die Anbieter von illegalen Online-Casinos gesetzt.

In dem von uns geführten Verfahren hatte das Landgericht Coburg darüber zu entscheiden, ob der Kläger rund 62.000,- € zurückverlangen darf, die er zu Beginn des Jahres 2018 in dem Live-Casino auf der Seite bet-at-home.com verloren hatte.

Die Beklagte hatte ihr Live-Casino im Internet ohne Lizenz der deutschen Aufsichtsbehörden Verbrauchern im gesamten Bundesgebiet angeboten. Eine Lizenz für solch ein Online-Casino konnte der Beklagten auch gar nicht erteilt werden, da in Deutschland Online-Casinos in dem streitbefangenen Zeitraum von 2018 bis Juli 2021 generell verboten waren.

Das Casino wendete gegen den geltend gemachten Rückzahlungsanspruch ein, dass es aufgrund einer maltesischen Lizenz im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit der EU zu dem Angebot berechtigt sei. Zudem würde der Rückforderungsanspruch des Klägers gegen Treu und Glauben verstoßen, da er freiwillig an dem Glücksspiel teilgenommen habe.

Die Einwendungen des Casinos wies das Landgericht Coburg zurück und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der vollständigen Verluste des Klägers von rund 62.000,- €.

Zu Recht erteilt das Landgericht Coburg den Einwendungen des Casinos eine Absage.

Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, mithin auch des in Deutschland geltenden Online-Casinoverbots, ist es den Verbraucher vor den besonderen Gefahren (Spielsucht, Überschuldung, manipulierte Glücksspiele etc.) zu schützen. Die gesetzlichen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages wären jedoch leerlaufend, dürften die Anbieter von illegalen Online-Glücksspielen die zu Unrecht erlangten Gelder behalten.

Das Landgericht Gießen hatte bereits im Februar dieses Jahres einen namhaften Casinoanbieter zur vollständigen Rückzahlung der verlorenen Beträge eines Verbrauchers verurteilt. Nur etwa einen Monat zuvor hatte das Landgericht Meiningen durch ein ausführlich begründetes Versäumnisurteil ebenfalls einen anderen Casinoanbieter zur Rückzahlung verlorener Beträge verurteilt.

Verbraucher, die durch illegale Online-Casinos geschädigt wurden, sollten daher ihre Verluste erstattet verlangen. Wir beraten Sie gerne hierzu. Vereinbaren Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch mit uns.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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