Online-Glücksspielanbieter halten sich nicht an Einzahlungslimit
Nachdem im Oktober 2020 Konzessionen an die namhaften Online-Glücksspielanbieter erteilt wurden und 2021 schließlich der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten war, bestand die Hoffnung, dass der Schwarzmarkt zurückgedrängt würde und ein wirksamer Spielerschutz endlich gewährleistet wäre. Wie sich inzwischen zeigt, sieht die Realität leider anders aus.
Trotz erteilter Konzessionen und den Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrags wurde der Spielerschutz weiterhin von den Online-Glücksspielanbietern missachtet. Konkret geht es dabei um das gesetzlich normierte Einsatz- bzw. Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat.
Wie funktioniert das monatliche Einzahlungslimit?
Dabei war die Einhaltung des Einsatzlimits von 1.000 € monatlich eine Voraussetzung für die Erteilung der Konzession nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2012. Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag schreibt ein monatliches Einzahlungslimit von 1.000 € anbieterübergreifend vor (§ 6c GlüStV 2021). Weiter heißt es darin, dass eine Spielteilnahme nicht erfolgen darf, wenn für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt wurde. Das Einzahlungslimit eines Spielers ist erschöpft, wenn die maximale Summe an Einzahlungen (also regulär 1.000 €) an sämtliche Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen in einem Kalendermonat erreicht ist. Ist das der Fall, darf dem Spieler eine weitere Teilnahme am Glücksspiel nicht erlaubt werden.
Erhöhung des monatlichen Einzahlungslimits nur unter Auflagen
Im Einzelfall darf das Limit eines Spielers bei einem Anbieter, unter bestimmten Voraussetzungen und mit bestimmten Auflagen, auf bis zu 30.000 € angehoben werden. Zu diesen Auflagen zählen u. a.:
- Die Spieler müssen sich ein individuelles Einsatzlimit setzen.
- Pro Spieler ist ein individuelles monatliches Verlustlimit in Höhe von höchstens 20 % des individuellen Einsatzlimits festzulegen.
- Die Spieler müssen ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in geeigneter und nachprüfbarer Form nachweisen (z. B. durch Kontoauszüge, Einkommensnachweise usw.).
- Bei einem Einsatzlimit zwischen 10.000 € und 30.000 € muss der Spieler zusätzlich zu den o. g. Kriterien mindestens 21 Jahre alt sein. Ferner besteht die Verpflichtung der Überwachung auf auffälliges Spielverhalten. Diese Verpflichtung ist an zusätzliche Kriterien geknüpft, wie fehlgeschlagene Einzahlungen, keine Auszahlungen oder nächtliche Spielaktivitäten.
Hervorzuheben ist, dass die Erhöhung des Einzahlungslimits nur dann erfolgen darf, wenn auch ein Verlustlimit festgesetzt wurde.
In den Übergangsregelungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags 2021 war außerdem festgelegt, dass die Festsetzung eines abweichenden Höchstbetrages für das Einzahlungslimit und die Anpassung des Höchsteinsatzes je Spiel bis zum 31.12.2022 nicht erlaubt waren (§ 27p. Abs. 10 GlüStV 2021).
Online-Glücksspielanbieter verstoßen massenhaft gegen die gesetzlichen Regelungen
Der Anwaltskanzlei Lenné liegen jedoch zahlreiche Fälle vor, die bestätigen, dass Online-Glücksspielanbieter eine Erhöhung des Einzahlungslimits vorgenommen haben, ohne zuvor die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des jeweiligen Spielers geprüft zu haben oder andere Vorgaben des neuen Glücksspielstaatsvertrags einzuhalten.
So liegen unserer Kanzlei auch Fälle vor, in denen das gesamte monatliche Netto-Einkommen als Einzahlungslimit von den Online-Glücksspielanbietern akzeptiert wurde. Es versteht sich von selbst, dass das monatliche Einzahlungslimit nicht exakt dem monatlichen Einkommen entsprechen darf, da der Spieler sonst seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann.
In vielen Fällen haben es die Online-Glücksspielanbieter versäumt, ein Verlustlimit zu setzen, das ebenfalls dem Spielerschutz dient. Bei einem Einzahlungslimit von fragwürdigen 10.000 € pro Monat dürften die Spieler lediglich 2.000 € (20 % des Einzahlungslimits) pro Monat verspielen. Tatsächlich wurden in den uns vorliegenden Fällen aber alle monatlichen Einzahlungen verspielt.
Anwaltskanzlei Lenné setzt sich vor Gericht gegen Glücksspielanbieter durch
Die Anwaltskanzlei Lenné hat sich rechtlich mit solchen Verstößen der Online-Glücksspielanbieter auseinandergesetzt und diese Fälle bereits vor Gericht gebracht.
Am 27.12.2023 hat das LG Bochum einer unserer Klagen vollumfänglich stattgegeben. Auch das LG Detmold hat in einer mündlichen Verhandlung am 18.01.2024 klargestellt, dass der Verstoß der Online-Glücksspielanbieter gegen das Einsatz- bzw. Einzahlungslimit zu einem Schadensersatzanspruch des Spielers führt.
Als eine rechtsprechungsprägende Anwaltskanzlei im Bereich Online-Glücksspiel haben wir bundesweit bereits zahlreiche Opfer der illegalen Online-Glücksspielindustrie erfolgreich vertreten. Wenn auch Sie mehr Geld verloren haben, als das monatliche Limit hätte betragen dürfen, zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. In einem kostenlosen Erstgespräch erhalten sie von uns eine ehrliche und fundierte Beratung aus erster Hand.
Alexander Münch
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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