Online-Glücksspielanbieter vor Oberverwaltungsgericht gescheitert
Vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein ging nun ein Rechtsstreit im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel zu Ende. Ein auf Malta ansässiger Anbieter von Glücksspielen im Internet ist in zweiter Instanz vor dem OVG gescheitert.
Glücksspielstaatsvertrag mit europäischem Recht vereinbar
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Regelungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrages mit geltendem EU-Recht konform sind. Der Glücksspielanbieter hatte eingewandt, der Erlaubnisvorbehalt und das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrages würde gegen die in Europa geltende Dienstleistungsfreiheit verstoßen.
Der Kläger bietet unter anderem in Schleswig-Holstein Online-Casino- und Pokerspiele an. Dabei verfügt er aber nicht über die erforderliche Erlaubnis dafür. In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte er sich gegen ein vom Innenministerium Schleswig-Holstein ausgesprochenes Verbot gewehrt, diese Spiele selbst oder durch Dritte im Internet zu veranstalten bzw. zu vermitteln.
Urteil unanfechtbar
Da der Antrag nun auch in zweiter Instanz scheiterte, ist das Urteil unanfechtbar und das Verbot hat bestand. Der Anbieter hatte vorgebracht, dass aktuelle Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit einzelner Glücksspiele nicht angemessen berücksichtigt worden wären. Doch das Oberverwaltungsgericht erkannte keine überzeugenden Belege dafür, dass die Risiken von Online-Glücksspielen überbewertet würden.
Auch der Umstand, dass die Landesregierung von Schleswig-Holstein für die Zeit nach dem 30. Juni 2021, wenn nämlich der Glücksspielstaatsvertrag ausläuft, plane, die Glücksspielregelungen zu lockern, sei kein ausreichender Beleg dafür, dass das geltende Internetverbot ungeeignet sei. Solange es ein solches Verbot gibt, muss es laut dem OVG auch vollzogen werden.
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Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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