21. März 2018

P&R Container - diese Warnzeichen gab es

Teile der P&R Container-Gruppe sind insolvent. Drei der Untergesellschaften haben bereits einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht München gestellt.

Der P&R Transport-Container GmbH (Emittentin) stehen Forderungen gegen die drei Untergesellschaften zu. Aufgrund der Insolvenz der Untergesellschaften

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und VerwaltungsGmbH und
  • P&R Container Leasing GmbH

besteht die Gefahr, dass die P&R Transport-Container GmbH mit ihren Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder teilweise ausfallen könnte. Das könnte die komplexe Lage noch verschlimmern.

Zudem steht noch nicht fest, ob die einzelnen Anleger überhaupt die Möglichkeit haben werden, ihre Container an P&R zurückzugeben.

Die P&R Container-Gruppe ist nicht die erste in diesem Markt, die in Schieflage gerät. Dass das Geschäft mit den Containern nicht mehr so profitabel wie Mitte der 2010er Jahre lief, hatte sich bereits in den vergangenen Jahren angekündigt.

Der in 2016 historische Tiefpreis für Neucontainer führte unweigerlich zu einer Reduzierung des Mietpreisniveaus für den weltweiten Containerbestand. Damit ging auch ein geringerer Restwert des durch den Anleger erworbenen Containers einher. Das ursprünglich prognostizierte Anlageziel war somit nicht mehr zu erreichen.

Für Finanzexperten dürfte mit dem Absinken des Preisniveaus bis in das Jahr 2016 der Zusammenbruch des Anlagemodells bereits wesentlich früher vorhersehbar gewesen sein. Lesen Sie hier wann Anlageberater haften.

Die Pleiten anderer Anbieter dieses Anlagekonzepts waren ebenfalls Vorboten der drohenden Verwirklichung des Totalverlustrisikos.

Im Falle z.B. der Magellan-Insolvenz - auch hier waren wir für Betroffene tätig - war es dem Insolvenzverwalter gelungen den gesamten Containerbestand an einen Investor zu verkaufen. Die dort betroffenen Anleger dürfen daher noch mit einer Rückzahlung aus dem Insolvenzverfahren rechnen.

Die Anleger der P&R-Gruppe sollten in jedem Fall Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. Dabei unterstützen wir gerne.

Insbesondere wer in den letzten Jahren in Schiffscontainer investiert hat, sollte prüfen lassen, ob er angesichts der Marktlage ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurde.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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