10. Dezember 2018

P&R-Gründer Heinz Roth jetzt auch privat insolvent

Laut einer Mitteilung des zuständigen Amtsgerichts München wurde dem P&R-Gründer Heinz Roth mittels eines Insolvenzverfahrens untersagt, über sein privates Vermögen zu verfügen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Miguel Grosser, Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei Jaffé, eingesetzt.

Auslöser war offenbar das Insolvenzgutachten zur P&R-Pleite. Daraus geht hervor, dass Roth in den Jahren 2016/2017 als Geschäftsführer ungerechtfertigte Auszahlungen der P&R-Gruppe in Höhe von 700 Millionen Euro veranlasst haben soll.

Durch die vorläufige Privatinsolvenz kann Heinz Roth den Gläubigern keine Werte mehr vorenthalten. Berichten zufolge soll er das bereits versucht haben, indem er beispielsweise seine Villa auf die Ehefrau zu übertragen und eine weitere Immobilie zu verkaufen versuchte. Diese Schritte könnten nun rückwirkend noch angefochten werden.

Staatsanwaltschaft plant Anklage im 1. Quartal 2019

Die Staatsanwaltschaft München plant die Anklage gegen Heinz Roth und mögliche weitere Personen bis spätestens März 2019. Derzeit bleibt lediglich abzuwarten, gegen wie viele Personen tatsächlich Anklage erhoben wird.

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs gegen zwei ehemalige Geschäftsführer von P&R, darunter Firmengründer Heinz Roth. Dieser sitzt nach wie vor wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft gegen insgesamt vier ehemalige Geschäftsführer des Containervertriebs ermittelt. Davon sind jedoch inzwischen zwei verstorben.

Die Investoren der insolventen P&R-Gruppe dürften diese Nachrichten mit Genugtuung aufnehmen. Zwar wird die Sicherung des Privatvermögens von Heinz Roth, welches einschließlich der Immobilien auf 13 Millionen Euro geschätzt wird, den geschädigten Anlegern finanziell nur wenig einbringen. Doch bleibt ihnen immerhin die Gewissheit, dass die P&R-Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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