09. Juli 2018

P&R-Insolvenz: Antworten auf brennende Fragen der Anleger

54.000 Betroffene, 3,5 Milliarden Euro Investition, 1 Million fehlende Container... Die P&R-Insolvenz hat in kurzer Zeit dramatische Ausmaße angenommen. Und den Investoren bleiben für den Moment nur jede Menge Fragen. Im Juli wird nun vermutlich das Insolvenzverfahren von P&R Container eröffnet. Geschädigte werden zunächst vom zuständigen Insolvenzverwalter angeschrieben, der ihnen eine Frist setzt, innerhalb derer Forderungen anzumelden sind.

Dann ist Geduld gefragt, denn ein Verfahren in dieser Größenordnung und mit Auslandsbeteiligung wird voraussichtlich einige Jahre dauern. Das Verfahren kann sich über einen Zeitraum von 4 - 6 Jahren (möglicherweise auch länger) ziehen. Erst dann können Anleger mit der Auszahlung der Quote, also ihrem Teil der Forderungen, rechnen.

Unsere Erfahrungswerte in ähnlichen Insolvenzverfahren

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen 10 Jahren an vielen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügt über weitreichende Erfahrungswerte. Die haben uns gelehrt, dass es am Ende zumeist besser ausgeht als es anfänglich aussah. Dennoch: Mit Verlusten ist bei einer Insolvenz immer zu rechnen. Branchenkenner schätzen diese im Fall von P&R auf ungefähr 80 %.

Um die Verluste so gering wie möglich zu halten und sicherzustellen, dass Sie den Ihnen zustehenden Anteil auch erhalten, ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht in jedem Fall anzuraten. Denn Sie selbst können mit dem Insolvenzverwalter kaum in Kontakt treten. Auskunftspflichtig ist er lediglich gegenüber dem beauftragenden Insolvenzgericht. Er wird sich jedoch im eigenen Interesse mit Vertretern großer Gläubigergruppen auseinandersetzen. Darüber hinaus ist jetzt schon absehbar, dass es sich um ein komplexes Insolvenzverfahren mit vielfältigen juristischen Fragestellungen handelt. Weitere Antworten und Einschätzungen zum Thema geben wir Ihnen in folgendem Videobeitrag.

Anwaltskosten überschaubar

Fakt ist: Die Anwaltskosten sind nicht annähernd so hoch wie die möglichen Verluste Ihrer Investition. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten außerdem oftmals ganz oder zumindest anteilig von Ihrem Versicherer getragen. Aber auch wenn Sie nicht versichert sind, bleiben die Kosten überschaubar. Ein Beispiel:

Bei einer Insolvenzforderung von 25.000 € liegt unser Honorar für eine Zusammenarbeit zwischen 500 und 1.000 € (einmalige Zahlung).

Gerne klären wir für Sie ab, ob Ihre Versicherung den Fall abdeckt. Das Erstgespräch mit uns (telefonisch oder vor Ort) ist übrigens immer kostenlos. Darüber hinaus stellen wir Geschädigten auf unserer Website ein kostenloses Infopaket zur P&R-Insolvenz zur Verfügung.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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