27. November 2019

P&R-Insolvenz: erste Forderungsprüfungen erfolgt

Im Rahmen der P&R-Insolvenz haben am Amtsgericht München die ersten Prüfungstermine für die angemeldeten Forderungen stattgefunden. Über alle Verfahren hinweg wurden dabei ca. 80.000 Forderungen der Anleger geprüft und festgestellt. Wie es in einer Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung hieß, sei dies jedoch lediglich eine vorläufige Zahl, da noch weitere Vergleichsvereinbarungen vorlägen, die es noch zu erfassen und prüfen gelte. Bis Ende des Jahres würden voraussichtlich weitere 1.500 Vereinbarungen an Anleger verschickt, die bisher noch nicht versandt werden konnten, z. B. bei Erbfällen. Auch 2020 würden noch weitere Vereinbarungen rausgehen.

Prüfungsergebnisse können voraussichtlich ab Mitte Dezember abgefragt werden

Bei den aktuell erfolgten Prüfungsterminen wurden die Forderungen von Gläubigern geprüft, die rechtzeitig eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vergleichsvereinbarung eingereicht hatten. Voraussichtlich ab Mitte Dezember können die jeweiligen Anleger das Prüfungsergebnis für ihre eigene Forderung mit der ihnen mitgeteilten PIN-Nummer im Gläubiger-Informations-System (GIS) unter www.jaffe-rae.de/GIS abfragen. Bei Forderungen, die ganz oder in Teilen bestritten werden, wird das Insolvenzgericht die Gläubiger separat per Anschreiben informieren.

Weitere Prüfungstermine für Juni 2020 angesetzt

Für die noch ausstehenden Fälle bzw. alle noch nicht eingereichten oder verarbeiteten Vergleichsvereinbarungen hat das Amtsgericht München die Prüfungstermine für den 18. Juni 2020 festgesetzt. Bis dahin will der Insolvenzverwalter die Bearbeitung der noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen und deren Umsetzung abgeschlossen haben.

Für die bis dahin zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen können dann die ersten Abschlagsverteilungen erfolgen. Die Gläubiger sollten daher die noch fehlenden Vergleichsvereinbarungen schnellstmöglich einreichen. Nur wenn eine angemeldete Forderung offiziell festgestellt wurde, besteht Anspruch auf Teilnahme an den Abschlagsverteilungen. Die ersten Abschlagszahlungen sind für nächstes Jahr geplant.

Durch die planmäßige Verwertung der vorhandenen Container in den kommenden Jahren will die Insolvenzverwaltung Verwertungserlöse von über einer Milliarde Euro erwirtschaften, die dann in mehreren Abschlagszahlungen an die Gläubiger verteilt werden sollen. Zwar könne man nicht genau abschätzen, wie viel am Ende tatsächlich erwirtschaftet werde, doch allein bis Ende 2019 würden realistisch schon über 250 Millionen Euro erwartet.

Die Anwaltskanzlei Lenné wird Sie auch weiterhin über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Seit Jahren vertreten wir erfolgreich zahllose Klienten, die durch eine Insolvenz um ihr Geld bangen bzw. Opfer eines Schneeballsystems geworden sind. Wenn auch Sie Ansprüche in einer Insolvenz geltend machen wollen, lassen Sie sich von uns einfach in einem kostenlosen Erstgespräch beraten.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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