06. November 2019

P&R-Insolvenz: tatsächlich mal gute Nachrichten für Anleger

Alles richtig gemacht. So scheint es zumindest, denn für die Gläubiger in den insgesamt 4 P&R-Insolvenzverfahren gibt es derzeit gute Nachrichten: Sie können nach Abschluss von Vergleichsvereinbarungen nun mit ersten Abschlagszahlungen rechnen. Es kam zu einer Einigung zwischen der Insolvenzverwaltung und den Gläubigerausschüssen in Bezug auf die Vergleichsvereinbarungen.

54.000 Gläubiger haben bereits Vergleichsvorschläge erhalten

Von den angemeldeten Forderungen gegen P&R im Wert von insgesamt mehr als 3 Milliarden € werden die Gläubiger tatsächlich erwarten können, einen Teil ihres investierten Geldes zurückzubekommen. Seitens der Insolvenzverwaltung wurden bislang über 80.000 Vergleichsvorschläge an ca. 54.000 Gläubiger geschickt. Weitere Schreiben an den Rest der Gläubiger werden zeitnah folgen. Im November sollen die Forderungen formal festgestellt werden, für die bereits unterzeichnete Vergleichsvereinbarungen vorliegen. Diese Feststellung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den kommenden Abschlagsverteilungen. Die bestehenden Gläubigerausschüsse hatten mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Vergleichsvorschläge der Insolvenzverwaltung anzunehmen.

Strategie der Containerverwertung scheint aufzugehen

Dass diese Vergleichsvorschläge keine leeren Versprechen sind, zeigt sich daran, dass der weitergeführte Containerbetrieb bis Ende des Jahres tatsächlich Erlöse von mehr als 250 Millionen € abwerfen soll. Zu Beginn des Insolvenzverfahrens hatte es Widerstand gegen die Entscheidung, den Betrieb der Containerflotte aufrecht zu erhalten, gegeben. Die Alternative wäre ein Notverkauf gewesen. Doch inzwischen zeigt sich, dass die Verwertung des Containerbetriebs tatsächlich Erlöse abwirft, die dann in Abschlagszahlungen den Gläubigern zugutekommen. Der Insolvenzverwalter hofft, auf diese Weise in den kommenden Jahren Verwertungserlöse von über 1 Milliarde € zu erwirtschaften. Ob diese Summe wirklich erreicht werden kann, bleibt abzuwarten. Dennoch können sich die betroffenen Anleger darüber freuen, zumindest einen nicht geringen Teil ihrer Investition zurückzubekommen.

OLG München zur Eigentumslage

Auf einem Nebenschauplatz hat sich das OLG München zwischenzeitlich mit der Frage der Eigentumslage auseinandergesetzt. Damit erteilte das Gericht klagenden Anlegern eine Absage und stellte klar, dass Anleger ohne Eigentumszertifikat weder Ansprüche auf einen Container noch gegen die nicht insolvente Schweizer P&R-Gesellschaft haben.

Um  als Gläubiger einer Insolvenz sicherzustellen, dass die eigenen Ansprüche so weit wie möglich bedient werden, erfordert es viel Erfahrung, Wissen um den Ablauf solcher Insolvenzverfahren und nicht zuletzt Fingerspitzengefühl. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konnte ich für meine Mandanten oft große Teile Ihres Geldes retten. Wenn Sie Forderungen in einem Insolvenzverfahren haben, berate ich Sie in einem kostenlosen Erstgespräch gerne zum besten Vorgehen.

Guido Lenné
Guido Lenné

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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