PayPal-Daten im Darknet – wir holen Ihr Geld zurück
Laut mehreren Medienberichten soll aktuell im Darknet ein großes Datenpaket mit offenbar rund 15,8 Mio. PayPal-Zugangsdaten – darunter E-Mail-Adressen und Passwörter im Klartext – zum Verkauf angeboten worden sein. Ob alle Daten echt sind, bleibt unklar: In dem Datensatz mischen sich vermutlich gültige, testweise oder gefälschte Konten. Auch ist nach aktuellem Stand nicht davon auszugehen, dass ein direkter Sicherheitsvorfall bei PayPal vorliegt. Vielmehr deuten Hinweise darauf hin, dass die Daten über Schadsoftware (sogenannte „Infostealer“) abgefangen wurden, etwa durch Phishing oder Malware-Attacken, die sich auf Endgeräten eingenistet haben und dort gespeicherte Anmeldedaten auslesen.
Erste Sicherheitsmaßnahmen
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Daten betroffen sein könnten, können Sie folgende Schritte ergreifen, um weitere Schäden zu vermeiden:
- Passwörter ändern und absichern
Ändern Sie umgehend Ihr PayPal-Passwort und jedes andere Passwort, das Sie ggf. mehrfach verwendet haben. Achten Sie auf starke, individuelle Kennwörter je Dienst – idealerweise mithilfe eines Passwort-Managers. Aktivieren Sie außerdem die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) bei PayPal und weiteren wichtigen Konten. - Kontoaktivitäten überwachen
Sehen Sie in Ihrem PayPal-Konto nach unautorisierten Login-Versuchen, ungewöhnlichen Transaktionen oder Veränderungen (z. B. neue Geräte, Zahlungsarten, Verknüpfungen). Informieren Sie PayPal sofort, wenn Sie Auffälligkeiten feststellen. - Phishing-Gefahren ernst nehmen
Nach solchen Vorfällen steigen Phishing-Angriffe stark an. Öffnen Sie keine Links aus verdächtigen E-Mails – loggen Sie sich ausschließlich über offizielle Wege (z. B. durch direkte Eingabe der Adresse in den Browser) bei PayPal ein.
Was tun bei unautorisierten Abbuchungen?
Wenn es durch den Datenmissbrauch zu unautorisierten Abbuchungen von Ihrem PayPal-Konto gekommen ist, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Schadenssumme gemäß § 675u Satz 2 BGB.
Der Zahlungsdienstleister – in diesem Fall PayPal – ist verpflichtet, den Betrag unverzüglich zu erstatten, sofern Sie selbst die Transaktion nicht autorisiert haben und kein grob fahrlässiges Verhalten Ihrerseits im Umgang mit Zugangsdaten vorliegt.
Unsere Kanzlei verfügt bei der Durchsetzung dieser Ansprüche gegen PayPal über umfangreiche Erfahrung und eine sehr hohe Erfolgsquote. Wir prüfen im Einzelfall, wie sich Ihre Lage rechtlich darstellt und setzen berechtigte Ansprüche konsequent für Sie durch. Vorab wird empfohlen Strafanzeige bei der Polizei zu stellen – dies ist in vielen Bundesländern auch online möglich. Die Anzeige kann im weiteren Verlauf hilfreich sein, z. B. zur Absicherung Ihrer rechtlichen Ansprüche. Sodann sollten Sie sich so schnell wie möglich an unsere Kanzlei wenden, sodass alle weiteren Schritte besprochen werden können.
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Rebekka Jäger
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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