10. März 2025

PayPal erstattet Kundin nach Zahlungsbetrug den Schaden

Der Onlinezahlungsanbieter PayPal ist in Deutschland sehr beliebt, da dieser schnell und einfach eine Zahlung an Dritte ermöglicht. Doch was tun, wenn sich Betrüger dieser Zahlungsmethode bedienen? In einem uns vorliegenden Fall hatten sich unbekannte Täter Zugriff auf das PayPal-Konto unserer Mandantin verschafft. Folge war, dass sich das Konto unserer Mandantin im Minus befand und sie Schreiben von einem Inkassounternehmen erhielt. Nachdem wir uns der Sache angenommen haben, hat PayPal den Schaden ersetzt und das Konto der Kundin ausgeglichen.

Zahlungsbetrug: Täter bedienen sich moderner Zahlungsmittel

In den letzten Jahren sind bereits eine Vielzahl von Kreditkartenmissbrauchsfällen bekannt geworden. Während es früher für den Vorgang erforderlich war, dass die Bankkarte von den Betrügern gestohlen wird, können die Täter heute ohne den Besitz der physischen Bankkarte Abhebungen vornehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Banken es den Kunden ermöglichen, die Bankkarte zu digitalisieren. Dies ist für viele Kunden im Alltag praktisch, da sie so auch mit ihrem Smartphone oder ihrer Smartwatch über „Google Pay“ oder Apple Pay“ bezahlen können. Dies nutzen die Täter aus. Es gibt Fälle, in denen die Täter „Google Pay“ oder „Apple Pay“ nutzen, ohne dass der Bankkunde diese Zahlungsanbieter jemals zuvor genutzt hat.

Ein vergleichbarer Betrugsfall hat sich bei einer Kundin von PayPal ereignet. Der Kundin wurde ihr Smartphone gestohlen und die Täter haben sich Zugriff auf das PayPal-Konto der Kundin verschafft. Im Anschluss erfolgten zwei Verfügungen, die die Kundin nicht freigegeben hatte. Die Zahlungen erfolgten hierbei auf ein PayPal-Konto, dessen Inhaber von der Polizei nicht ermittelt werden konnte. Den Tätern war es möglich gewesen, ein Konto zu erstellen, ohne dass die Identität des Inhabers überprüft worden ist.

PayPal erstattet Kundin den Schaden

PayPal lehnte eine Erstattung gegenüber der Kundin ab. Da sich durch die Transaktion das PayPal-Konto der Kundin im Minus befand, schaltete PayPal zudem ein Inkassobüro ein.

Da die Kundin die Zahlungen nicht freigegeben hatte, PayPal jedoch weiterhin Ausgleich des Kontos verlangte, wandte sich die Kundin mit ihrem Begehren an die Anwaltskanzlei Lenné. Nachdem wir PayPal den Sachverhalt geschildert und auch auf die Problematik von sogenannten Fake-Kontos aufmerksam gemacht haben, glich PayPal das Konto der Kundin aus. Zudem wurde das Inkassoverfahren gegen die Kundin eingestellt.

Wenn auch Sie Opfer eines Zahlungsbetruges geworden sind, beraten wir Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

von Kerstin Messerschmidt
Kerstin Messerschmidt

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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