07. Januar 2025

PayPal gibt Nutzerdaten an Dritte weiter

Die Studie „Online-Payment 2024“ des EHI Retail Institute kam zu dem Ergebnis, dass PayPal die aktuell beliebteste Bezahlmethode in Deutschland ist. Verbraucher profitieren hier von der breiten Abdeckung und der ebenso schnellen wie unkomplizierten Kaufabwicklung. So soll laut den Studienergebnissen jeder vierte Euro, der 2023 deutschlandweit im Online-Handel ausgegeben wurde, über PayPal bezahlt worden sein. Doch was viele Nutzer nicht wissen: Circa 1.000 Unternehmen erhalten Zugriff auf die persönlichen Nutzerdaten.

Welche Daten werden von PayPal gespeichert?

In Bezug auf die grundsätzliche Datenspeicherung gibt PayPal an, persönliche Informationen wie Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer zu speichern, um die Identität des Zahlers zu bestätigen und ihn bei Bedarf kontaktieren zu können. Aber auch, um Betrug zu erkennen. Die Bankdaten der Nutzer werden gespeichert, um die Bezahlvorgänge zu ermöglichen. Doch auch gesendete und erhaltene Zahlungen werden von dem Bezahldienstleister gespeichert, da sie ebenfalls der Betrugsidentifikation dienen sollen. So können laut PayPal Unregelmäßigkeiten bei den Einkaufs- und Verkaufsgewohnheiten als Indiz für betrügerische Aktivitäten dienen.

PayPal teilt Nutzerdaten mit Unternehmen

Doch auch mit Unternehmen teilt PayPal die Nutzerdaten. So veröffentlicht der Bezahldienst regelmäßig die sog. „Liste der Drittparteien, an die personenbezogene Daten weitergegeben werden können“. Der Grund dafür ist die in Luxemburg ausgestellte Banklizenz des Bezahldienstes. So unterliegt PayPal nicht nur den europäischen Gesetzen und der DSGVO, sondern auch den Bedingungen des luxemburgischen Bankrechts. Die Liste enthält Unternehmen wie Zahlungsanbieter, Kreditauskunfteien, Finanzproduktanbieter, Geschäftspartner, Marketingagenturen und sonstige Firmen. Insgesamt sind es rund 1.000 Unternehmen, die Zugriff auf die Daten der Nutzer haben.

Auf der Website von PayPal können Nutzer abfragen, welche Daten weitergeleitet werden. Allerdings gibt die Seite keine vollständige Auskunft. So heißt es dort in einem entsprechenden Hinweis: „Manche gespeicherten Daten sind nicht enthalten.“ Das betreffe etwa Marketing-Präferenzen oder Daten, die für „andere Dienste“ genutzt werden, so PayPal. Neben den oben aufgelisteten Informationen wie Name, Adresse und Transaktionen werden aber scheinbar auch Verhaltensmuster, Browsing- und Kaufgewohnheiten sowie persönliche Vorlieben erfasst. Diese Informationen werden dann von PayPal in einem Profil gebündelt, das auch die Kreditwürdigkeit umfassen kann.

Welche Unternehmen haben Zugriff auf welche Daten?

PayPal teilt die Unternehmen, die Zugriff auf die persönlichen Informationen von Nutzern haben, in verschiedene Kategorien ein: Zahlungsanbieter, Kreditauskunfteien, Finanzproduktanbieter, Geschäftspartner, Marketingagenturen und sonstige Firmen. Zu den Zahlungsanbietern zählen beispielsweise Barclays Bank, Deutsche Bank AG und Visa Europe. Diese erhalten von PayPal häufig Nutzerdaten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer aber auch Angaben zu Transaktionen. Die Daten werden vorrangig genutzt, um Zahlungen abzuwickeln, Betrug zu erkennen und Streitigkeiten zu klären.

Die Kategorie „Kreditauskunfteien und Betrugsbekämpfungsdienste“ umfasst u. a. die Schufa, Deutsche Post Direkt und Mobilfunkanbieter wie Telefónica Germany, die neben den oben genannten Daten auch Geburtsdatum, Geschlecht, IBAN und BIC der Nutzer erhalten. Die Schufa erhält von PayPal zusätzlich Informationen über fehlgeschlagene Lastschriftzahlungen und negative Kontoentwicklungen.

In der Kategorie „Finanzprodukte“ finden sich Kreditgeber und andere Zahlungsdienste. Überraschend ist jedoch, dass hier auch Geschäftspartner wie Apple, DHL und Facebook enthalten sind. Diese Unternehmen erhalten E-Mail-Adressen, Wohnanschriften und Namen der PayPal-Kunden, um ihrerseits Dienste für die Nutzer bereitstellen zu können.

Was bedeutet das für PayPal-Nutzer?

Kunden des Bezahldienstleisters müssen also damit rechnen, dass PayPal ihre Daten, zumindest teilweise, an Dritte weitergibt. Die Datenweitergabe – auch durch Verkäufer – hat PayPal mittels Änderungen seiner Nutzungsbedingungen möglich gemacht, die am 10. Oktober 2024 in Kraft getreten sind. Nutzer haben in ihren Konten die Möglichkeit, einige Datenerfassungen unter „Daten und Datenschutz“ zu deaktivieren. Vollständig lässt sich die Erfassung und Weitergabe von Daten allerdings nicht verhindern – zumindest nicht, wenn man PayPal weiter nutzen möchte. Ob diese Datenweitergabe zukünftig ein größeres Risiko für Datenlecks darstellt, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit sind bereits zahlreiche PayPal-Kunden Opfer eines solchen Datenlecks geworden. Zuletzt hatte es außerdem zahlreiche Beschwerden im Zusammenhang mit dem PayPal-Käuferschutz gegeben. In der Anwaltskanzlei Lenné stehen wir unseren Mandanten bei Ärger mit PayPal gerne zur Seite und beraten sie kostenlos im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs.

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin

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