PayPal: kein Verkäuferschutz wegen Wiederverkaufs-Ware – was tun?
PayPal ist einer der weltweit führenden Zahlungsdienstleister und ermöglicht es Millionen von Nutzern, Online-Transaktionen sicher und bequem abzuwickeln. Mit über 430 Millionen aktiven Kundenkonten hat sich PayPal als bevorzugte Zahlungsmethode etabliert.
Unternehmen müssen PayPal als Zahlungsmethode anbieten
Unternehmen sind also zunehmend auf PayPal angewiesen, um ihren Kunden eine schnelle und sichere Zahlungsmöglichkeit zu bieten. Angesichts der hohen Akzeptanzrate des Bezahldienstes sind Unternehmen richtiggehend gezwungen, PayPal als Zahlungsoption anzubieten, um den Erwartungen der Kunden gerecht zu werden und ihren Umsatz zu steigern.
Doch PayPal-Geschäftskunden sehen sich vermehrt mit Problemen in der Abwicklung von Transaktionen konfrontiert. Solche Problemfälle lassen sich in der direkten Kommunikation mit dem PayPal-Kundenservice oftmals nicht lösen. Es kommt zu langen Wartezeiten, automatisierten Antworten und mangelnder Unterstützung bei der Lösung ihrer Anliegen.
Kein Verkäuferschutz: Ware angeblich zum Wiederverkauf bestimmt
Kommt es zu einem Konfliktfall zwischen Käufer und Verkäufer bezüglich einer über PayPal geleisteten Transaktion, entscheidet PayPal über den Sachverhalt unter Bezugnahme auf die Käufer- sowie Verkäuferschutzbedingungen.
Immer wieder kommt es aber vor, dass PayPal bei Problemen den Geschäftskunden eine Absage erteilt unter der Begründung, es bestehe kein Verkäuferschutz, da die Ware zum Wiederverkauf bestimmt sei. Doch oftmals ist die Behauptung, die Ware sei zum Wiederverkauf bestimmt, nicht korrekt. Trotz aller Darlegungen und eingereichter Nachweise kann es für Geschäftskunden an diesem Punkt schwer bis unmöglich sein, PayPal vom Gegenteil zu überzeugen.
Der Verkäuferschutz wird somit abgelehnt und der Konfliktfall automatisch im Sinne des Käufers entschieden. Gegen dieses ungerechte Ergebnis können sich Verkäufer nur schwer zur Wehr setzen, denn PayPal verweist dann einfach nur pauschal auf die Entscheidung im Sinne der eigenen Nutzungsbedingen.
Anwaltliche Unterstützung suchen
In derartigen Fällen ist es nach unserer Expertise ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Als eine von wenigen Kanzleien sind wir auf die Bearbeitung von Konfliktfällen im Rahmen der Nutzung von PayPal spezialisiert und können auf langjährige Expertise zurückblicken.
Wenn auch Sie von PayPal eine Absage in Bezug auf den Verkäuferschutz erhalten haben, vereinbaren Sie schnellstmöglich einen kostenlosen Erstberatungstermin mit uns. Nutzen Sie hierfür einfach unser Online-Formular auf der Webseite oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Gemeinsam analysieren wir Ihren individuellen Fall und erörtern die besten Handlungsmöglichkeiten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Anna-Lucia Kürn
Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.
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