23. Juli 2025

PayPal-Konto gehackt – muss ich für unberechtigte Zahlungen haften?

Immer wieder berichten Mandantinnen und Mandanten, dass ihr PayPal-Konto von Unbekannten übernommen wurde und anschließend hohe Summen über das Konto abgebucht wurden – oft für Online-Einkäufe, die sie selbst nie getätigt haben. Besonders bitter wird es, wenn PayPal trotz zunächst gegenteiliger Zusagen plötzlich erklärt, dass der oder die Betroffene für den entstandenen Schaden aufkommen müsse.

So auch im folgenden Fall: Eine betroffene Person stellte fest, dass sich jemand unbefugt Zugriff auf ihr E-Mail-Konto verschafft hatte. Darüber wurde anschließend auch das mit der Mailadresse verknüpfte PayPal-Konto übernommen. Innerhalb weniger Stunden wurden mehrere tausend Euro für Online-Einkäufe über das Konto abgebucht. Der Betroffene reagierte sofort, kontaktierte den PayPal-Kundenservice und meldete den Vorfall als unberechtigte Kontonutzung. Am Telefon wurde zunächst bestätigt, dass es sich um einen klaren Fall von Missbrauch handele. Doch nach interner Prüfung teilte PayPal mit, man habe „keinen unautorisierten Zugriff“ feststellen können – die volle Summe sei vom Kontoinhaber zu tragen.

Ein solcher Umgang mit geschädigten PayPal-Kundinnen und -Kunden ist kein Einzelfall.

Welche Rechte habe ich als Betroffener, wenn mein PayPal-Konto gehackt wurde?

Wenn jemand ohne Ihre Zustimmung auf Ihr PayPal-Konto zugreift und Zahlungen tätigt, handelt es sich rechtlich gesehen um eine „unautorisierte Zahlung“. Nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet der Kontoinhaber grundsätzlich nicht für solche unautorisierten Transaktionen – es sei denn, ihm wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen (z. B. weil das Passwort öffentlich gemacht wurde oder leicht zu erraten war).

PayPal ist in solchen Fällen verpflichtet, den abgebuchten Betrag unverzüglich zu erstatten, sofern der Zugriff tatsächlich unbefugt war. Die Beweislast liegt dabei bei PayPal. Das Unternehmen muss darlegen, dass die Zahlung autorisiert wurde – was bei gehackten E-Mail-Konten und missbräuchlich verwendeten Logins meist kaum möglich ist.

Zudem ist PayPal in Deutschland an europäisches und deutsches Zahlungsrecht gebunden – auch wenn das Unternehmen seinen Sitz in Luxemburg hat. Viele Verbraucher wissen das nicht und lassen sich von ablehnenden Schreiben verunsichern.

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Unsere Kanzlei unterstützt regelmäßig Mandantinnen und Mandanten, deren PayPal-Konten kompromittiert wurden. Wir prüfen für Sie:

  • ob PayPal in Ihrem Fall tatsächlich zur Rückzahlung verpflichtet ist,

  • ob die Ablehnung rechtlich haltbar ist,

  • und ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht.

Wir setzen uns außergerichtlich und – wenn nötig – gerichtlich dafür ein, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Zahlungsdienste- und IT-Recht.

Kostenlose Erstberatung – wir hören Ihnen zu

Wenn auch Ihr PayPal-Konto ohne Ihre Zustimmung genutzt wurde, sollten Sie nicht zögern. Oft ist schnelles Handeln entscheidend, um Ihre Ansprüche zu sichern.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Ihren persönlichen Termin können Sie auch direkt online buchen.

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von Rebekka Jäger
Rebekka Jäger

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.


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