PayPal muss seine AGB vereinfachen
Europäischen Verbraucherschutzbehörden zufolge sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Bezahldienstes PayPal für Verbraucher nicht verständlich. Der US-Konzern muss diese nun an mehreren Stellen besser erklären.
Das Umweltbundesamt, das dem EU-weiten Netzwerk Consumer Protection Cooperation (CPC) angehört und in diesem Fall federführend war, kritisierte, dass die AGB teilweise intransparent und für die Verbraucher nicht verständlich seien. Vor allem soll PayPal zukünftig auf Klauseln verzichten, die den Verbrauchern die Auslegung komplizierter Rechtsbegriffe zumuteten, z. B. „Marktgängigkeit“ oder „stillschweigende Gewährleistungen“.
PayPal will Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen vornehmen
PayPal hat eingewilligt, die in Europa verwendeten Geschäftsbedingungen so anzupassen, dass die Verbraucher sie besser verstehen können. Die Änderungen sollen den Kunden am 21. Februar kommuniziert werden und dann Ende Mai in Kraft treten.
Wie der US-Bezahldienst gegenüber den Medien mitteilte, sei man „stets bestrebt, geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten.“ Die vereinbarten Änderungen beziehen sich konkret auf zwei Klauseln der Nutzungsbedingungen. „Wir haben mit dem CPC-Netzwerk daran gearbeitet, diese Klauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher klarer und transparenter zu gestalten“, so der Zahlungsdienstleister. Man wolle beispielsweise klarstellen, welche Klauseln für Privatpersonen und welche für Unternehmen gelten.
In Deutschland ist PayPal aktuell die beliebteste Onlinebezahlmethode – noch vor dem Rechnungskauf. Laut Angaben des Forschungsinstituts EHI erfolgten 2022 fast 30 Prozent aller Onlinekäufe über den US-Bezahldienst. Im selben Jahr zählte PayPal nach eigenen Angaben rund 33 Millionen Kunden in der Bundesrepublik, davon ca. 29 Millionen private Nutzer.
Vertragsänderungen: aktive Zustimmung der Kunden nötig?
Noch nicht ganz klar ist, wie genau PayPal die Änderungen umsetzen kann. Gemäß AGB-Vorgaben stellen Änderungen der AGB zugleich eine Vertragsänderung dar. Somit müssen sämtliche Vertragspartner diesen Änderungen ausdrücklich zustimmen. Nachdem PayPal die AGB vereinfacht hat, müsste der Bezahldienst demnach aktiv die Zustimmung seiner Kunden zu den Änderungen einholen. „Erstere Verpflichtung ist Folge unserer koordinierten Aktion, letztere bestand bereits zuvor“, erklärte das Umweltbundesamt und verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021.
BGH erklärte stillschweigende Zustimmung bei Banken für unzulässig
Das betreffende BGH-Urteil bezog sich auf die stillschweigende Zustimmung zu Gebührenerhöhungen bei Banken, die sog. „Zustimmungsfiktion“. Zustimmungsfiktionsklauseln setzen die Zustimmung der Kunden zu den Geschäftsbedingungen bzw. deren Änderung voraus, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Der BGH hatte diese in seinem Urteil für unzulässig erklärt.
Seitdem müssen die Finanzinstitute explizit die Zustimmung ihrer Kunden zu Gebührenerhöhungen oder Änderungen der Vertragsbedingungen einholen. Wir berichteten über den Fall. Den Artikel dazu finden Sie hier.
Ist die Zustimmungsfiktion auch für andere Unternehmen tabu?
Noch nicht eindeutig geklärt ist, ob und, wenn ja, unter welchen Umständen die Zustimmungsfiktion auch für andere Unternehmen als Banken tabu ist. Ob PayPal für die bevorstehenden Änderungen die explizite Zustimmung seiner Kunden einholen will, ist bislang noch nicht bekannt. Das US-Unternehmen betonte allerdings, dass es eine Änderungsklausel in den Nutzungsbedingungen gebe.
Insbesondere auf dem Finanz- und Kapitalmarkt sorgen verschiedenste Klauseln in den AGB bzw. deren Änderungen immer wieder für Ärger, weil sie die Verbraucher benachteiligen. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate ich hierzu gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.
Guido Lenné
Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.
Rechtsanwalt Lenné ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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