03. Juni 2025

PayPal: Rücksendung mangelhafter Ware nicht möglich – was tun?

PayPal ist einer der weltweit führenden Zahlungsdienstleister und ermöglicht es Millionen von Nutzern, Online-Transaktionen sicher und bequem abzuwickeln. Mit über 430 Millionen aktiven Kundenkonten hat sich PayPal als bevorzugte Zahlungsmethode etabliert.​

Doch PayPal-Nutzer sehen sich vermehrt mit Problemen in der Abwicklung von Transaktionen konfrontiert. Solche Problemfälle lassen sich in der direkten Kommunikation mit dem PayPal-Kundenservice oftmals nicht lösen. Nutzer berichten von langen Wartezeiten, automatisierten Antworten und mangelnder Unterstützung bei der Lösung ihrer Anliegen. Hier kommen PayPal-Kunden oftmals alleine nicht weiter.

Mangelhafte Ware erhalten – PayPal verweigert die Erstattung

Häufig erleben Käufer eine böse Überraschung, wenn die Ware zuhause ankommt und sich herausstellt, dass sie mangelhaft ist oder es sich schlicht um das falsche Produkt handelt. Für solche Fälle stellt PayPal den sog. Käuferschutz bereit, über den Käufer ihr Geld zurückerhalten. Dieser Käuferschutz in Bezug auf mangelhafte Ware ist jedoch regelmäßig daran geknüpft, einen Nachweis über die Rücksendung der Ware an den Verkäufer einzureichen.

Das kann zu Problemen führen, zum Beispiel wenn die Adressdaten des Verkäufers überhaupt nicht zur Verfügung stehen oder eine Rücksendung der Ware zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. Hier hilft PayPal oft nicht weiter und lehnt den Käuferschutz unter pauschalem Verweis auf die Käuferschutzbedingungen ab. An dieser Stelle geben viele Kunden frustriert auf.

​Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen

Doch das muss nicht sein. Mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich die Erstattung des Kaufpreises in der Regel zügig durchsetzen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn es sich um ein hochpreisiges Produkt handelt.

Als eine von wenigen Kanzleien sind wir auf die Bearbeitung von Konfliktfällen im Rahmen der Nutzung von PayPal spezialisiert und können auf langjährige Expertise zurückblicken. Vereinbaren Sie in solchen Situationen einfach einen kostenlosen Erstberatungstermin mit uns. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular auf der Webseite oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Gemeinsam analysieren wir Ihren individuellen Fall und erörtern die besten Handlungsmöglichkeiten, um die Rückzahlung des Kaufpreises zu erwirken.

von Anna-Lucia Kürn
Anna-Lucia Kürn

Angestellte Rechtsanwältin aus der Anwaltskanzlei Lenné.

Wir helfen Ihnen gerne! Kontaktieren Sie uns. Oder vereinbaren Sie hier online einen Termin für eine telefonische kostenfreie Erstberatung.

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