03. November 2020

PayPal und Onlineglücksspiel: OLG Stuttgart beabsichtigt Revision zu zulassen

In der knapp 3-stündigen mündlichen Verhandlung am 30.10.2020 vor dem OLG Stuttgart haben die Richter aufgrund einer Besonderheit des Sachverhalts – die für die üblichen PayPal-Fälle regelmäßig nicht gilt – angekündigt, die Angelegenheit zunächst dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, um die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte feststellen zu lassen.

Im Hinblick auf die zentrale Frage, ob PayPal dem Mitwirkungsverbot gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV 2012 unterliegt und Spieler von PayPal Schadensersatz verlangen können, beabsichtigt das OLG Stuttgart die Revision zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

Eine Entscheidung wird das OLG Stuttgart erst im nächsten Jahr treffen.

Zu klären ist die Frage, ob die Norm im Glücksspielstaatsvertrag ein Schutzgesetz für den Glücksspieler sein kann, oder ob es sich um eine Norm richtet, die sich bloß an die Verwaltungsbehörde wendet und deren Befugnisse erweitert.

Aus unserer Sicht ist die Lage klar: Es liegt ein spielerschützendes Verbotsgesetz vor.

Die Gesetzesbegründung mag missverständlich sein, jedoch ist die Grenze jeder Auslegung der Wortlaut der Norm. Und der Wortlaut des Gesetztes ist eindeutig.

Wir sind daher optimistisch, dass sich die juristischen Fragen spätestens beim Bundesgerichtshof im Sinne des Spielerschutzes klären lassen.

Alexander Münch
Alexander Münch

Rechtsanwalt aus der Anwaltskanzlei Lenné.

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